Gesundheit & Medizin

Einfach erklärt: Hinterbliebenenrente – was ist das und wer bekommt sie?

Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner oder eine Ehe- oder Lebenspartnerin stirbt, haben Hinterbliebene über den emotionalen Verlust hinaus oft Sorge um ihre...

Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner oder eine Ehe- oder Lebenspartnerin stirbt, haben Hinterbliebene über den emotionalen Verlust hinaus oft Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz. Die sogenannte Witwen- oder Witwerrente soll in dieser schweren Zeit unterstützen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt, was Betroffene wissen und beachten sollten.

Was ist die Witwen- oder Witwerrente?
Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird gezahlt, wenn der verstorbene Partner oder die verstorbene Partnerin Rentenansprüche hatte oder bereits Rente bezogen hat.

Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen, wenn:
· die Ehe oder Partnerschaft mindestens ein Jahr bestand (Ausnahmen zum Beispiel bei Unfalltod),
· der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat (allgemeine Wartezeit),
· der/die Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat.

Es gibt zwei Arten der Witwen- oder Witwerrente:
Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die der Ehe- oder Lebenspartner oder die Ehe- oder Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate (zwei Jahre) nach dem Tod des Ehepartners oder -partnerin begrenzt.

Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Hinterbliebene, wenn sie
das 47. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist.

Wie hoch ist die Rente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des/der Verstorbenen. Bei Heirat vor 2002 und wenn ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor
dem 1. Januar 1962 geboren wurde, sind es 60 Prozent. Eigene Einkünfte des/der Hinterbliebenen werden bei Überschreiten eines Freibetrages angerechnet.

Was müssen Betroffene tun?
Die Rente muss mit dem Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500) beantragt werden – am besten über die DRV-Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500
Für den Antrag benötigen Betroffene unter anderem: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Rentenversicherungsnummern, Geburtsurkunde von Kindern und Einkommensnachweise.

Information
Mehr Informationen enthält die kostenfreien Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-hinterbliebenenrente heruntergeladen oder bestellt werden.




Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
von Gemeinde Oberstenfeld
14.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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