Der Gemeindeverwaltungsverband Steinheim-Murr hat die Änderung der Haus- und Badeordnung für das Mineralfreibad „Wellarium“ beschlossen. Hintergrund sind gesetzliche Anpassungen auf Landesebene: Mit Inkrafttreten des novellierten Landesnichtraucherschutzgesetzes zum 01. Juni 2026 wird das Rauchverbot auf weitere öffentliche Bereiche ausgeweitet, darunter auch Freibäder.
Um eine klare und einheitliche Regelung für den Badebetrieb zu gewährleisten, wird die neue Regelung im Wellarium bereits zum Start der Badesaison am 01. Mai 2026 umgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass von Beginn an transparente und rechtssichere Verhältnisse für alle Badegäste gelten.
Künftig ist das Rauchen auf dem Freibadgelände grundsätzlich untersagt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden jedoch drei ausgewieseneRaucherbereiche eingerichtet: zwei auf der Liegewiese sowie einer im Gastronomiebereich. In diesen Zonen werden geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigarettenkippen bereitgestellt.
Die Verbandsverwaltung und die Betriebsleitung bitten alle Besucherinnen und Besucher um einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Regelungen. Insbesondere wird darum gebeten, Zigarettenkippen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Achtlos weggeworfene Kippen stellen nicht nur ein Umweltproblem und eine Gefahr für Kleinkinder dar, sondern beeinträchtigen auch die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im Bad erheblich.
Darüber hinaus gilt der Appell, generell auf eine ordnungsgemäße Müllentsorgung zu achten. Die Beseitigung von achtlos hinterlassenem Abfall verursacht vermeidbare Kosten, die letztlich die ohnehin angespannte finanzielle Situation des Bades zusätzlich belasten.
Das Wellarium ist ein wichtiger Ort der Erholung und Begegnung für die Bevölkerung. Ein sorgsamer und respektvoller Umgang mit der Anlage sollte daher im Interesse aller liegen, die das Bad gerne nutzen. Nur gemeinsam kann sichergestellt werden, dass das Wellarium auch künftig attraktiv und wirtschaftlich betrieben werden kann.