Einhaltung der Feiertage
Information zu den Feiertagen in der Weihnachtszeit:
Da der Heiligabend dieses Jahr auf einen Mittwoch fällt, möchten wir auf nachstehende Information hinweisen. Ladengeschäfte dürfen nur von 6 bis 14 Uhr geöffnet sein.
Weiter sind am 24. Dezember für die Zeit ab 17 Uhr und am 31. Dezember für die Zeit von 18 Uhr bis 21 Uhr in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden alle Handlungen zu vermeiden, die den Gottesdienst stören könnten. Dasselbe gilt für die gesetzlichen Feiertage.
Am Ersten Weihnachtstag sind öffentliche Sportveranstaltungen bis 11 Uhr verboten.
An den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind während des Hauptgottesdienstes:
1. öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, die den Gottesdienst unmittelbar stören, verboten.
2. Alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und
3. alle öffentlichen Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird, sind verboten.
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen, verboten.
Brandschutz
Immer wieder kommt es in der stillen Zeit zu schweren Wohnungsbränden, weil Fehler im Umgang mit offenem Feuer und trockenen Weihnachtsdekorationen gemacht werden. Damit Ihre Feiertage möglichst nicht zu „Feuertagen“ werden, haben wir einige wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt.
Was ist in der Adventszeit zu beachten?
Was ist an Weihnachten zu beachten?
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, alarmieren Sie unbedingt die Feuerwehr über den Notruf 112.
Wir wünschen Ihnen eine ruhige und besinnliche Advents- und Weihnachtszeit!