In den letzten Wochen gingen bei der Gemeindeverwaltung Talheim vermehrt Beschwerden zur Nichteinhaltung der Nachtruhe ein. Dies betrifft insbesondere den Bereich des Rathausplatzes und um die Schlossberghalle/Schlossbergschule.
Wir weisen darauf hin, dass in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr die gesetzliche Nachtruhe einzuhalten ist. Lärm durch laute Musik, Feierlichkeiten etc. ist während dieses Zeitraums zu unterlassen.
Derartige Verstöße können Sie bei der Polizei zur Anzeige bringen.
Wir bitten um Beachtung!