
Tagesordnung:
Alle Grundflächen (Feld- und Waldgrundstücke) einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk (Eigenjagdbezirke sind Grundstücksflächen eines Eigentümers, die im Zusammenhang mindestens 75 Hektar umfassen) gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Eigentümer (Jagdgenossen) von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden die Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. Wohngebäude, Hofräume, Hausgärten etc.) gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Aufgrund einer Änderung im Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) ist eine dem neuen Recht angepasste Jagdgenossenschaftssatzung von der Versammlung der Jagdgenossenschaft zu beschließen und der Unteren Jagdbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Zur Information wird die zur Beschlussfassung vorgesehene Satzung im Entwurf auf dem Rathaus Oberstenfeld bei Frau Wirth, Zimmer 75 bis zur Jagdgenossenschaftsversammlung zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Versammlung ist vom Jagdvorstand einzuberufen. Der Gemeinde Oberstenfeld wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft per Satzung übertragen. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Oberstenfeld werden deshalb zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung am 17. Dezember 2025 eingeladen.
Da die Anwesenheit der Jagdgenossen zur Ausgabe der Stimmzettel am Eingang registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten.
Die Grundstückseigentümer (Jagdgenossen), die an der Versammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich bereits im Vorfeld mittels des abgedruckten Formulars für die Veranstaltung bei Frau Wirth, Gemeinde Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld (Tel.: 07062 |261-75, E-Mail: wirth@oberstenfeld.de) anzumelden, damit die Versammlung entsprechend vorbereitet werden kann.
Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann überdies sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Vertreter ausüben. Auch hierfür kann das abgedruckte Formular verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass auch für Ehegatten und/oder sonstige Miteigentümer eine Vertretungsvollmacht erforderlich ist. Die Zugangsberechtigungen der Jagdgenossen werden beim Einlass überprüft.
Bei Unklarheiten bzw. im Falle erst kürzlich erworbener Flurstücke wenden Sie sich bitte so zeitnah wie möglich an die Gemeinde Oberstenfeld, Frau Wirth, Telefon 07062 |261-75, die Ihnen auch gerne für weitere Informationen rund um die Versammlung der Jagdgenossenschaft zur Verfügung steht.
Oberstenfeld, 28. November 2025
Für den Gemeinderat:
gez. Kai Kraning
Bürgermeister