Hallo Rettungsschwimmer/-innen
Vom 16. Mai bis 18. Mai findet wieder in Freiburg die jährliche Abnahme der Rettungsschwimmabzeichen (DRSA Silber und Gold) statt. Die Örtlichkeit ist das Westbad in Freiburg, Ensisheimer Straße 9. Die Unterkunft wird in der Jugendherberge Freiburg, Kartäuserstr. 151, sein. Die Voraussetzungen zur Teilnahme sind eine ausgefüllte Prüfkarte DRSA (Pass bei Wiederholung oder Ersterwerb Gold). Die Prüfkarten werden im Training ausgegeben. Das Mindestalter ist 14 Jahre bzw. „Helfer im Schwimmkurs bzw. Helfer am Beckenrand“. DieKosten betragen für DLRG-Mitglieder der OG Meßstetten 30,00 EUR für aktive Helfer im Schwimmtraining (Meßstetten und/oder Tieringen) und/oder Wachdienst am Stausee Oberdigisheim und/oder Hallenbad Meßstetten.
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 der DLRG - Ortsgruppe Meßstetten
Sehr geehrte Mitglieder,
im Namen der DLRG-Ortsgruppe Meßstetten darf ich Sie / Euch recht herzlich zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 11.04.2025 um 19:30 Uhr in unseren Vereinsraum in der Buelochschule in Meßstetten einladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung Vorsitzende / Bekanntgabe der Tagesordnung / Bericht
2. Berichte der einzelnen Ressorts 2024
a. Vorsitzende
b. Technischer Leiter Ausbildung
c. Technischer Leiter Einsatz
d. Jugendwart
3. Jahresabschluss 2024
a. Vorstellung Jahresabschluss 2024
b. Bericht Kassenprüfer
c. Aussprache über die Jahresabschlüsse, Feststellung
4. Entlastung des Vorstands
5. Vorstellung und Beschluss Haushaltsplan 2025
6. Beitragsanpassung / Erhöhung ab 2026
7. Nachwahlen
a. Schriftführer
b. 1 Delegierte und 1 Ersatzdelegierte zur Bezirkstagung
8. Grußworte
9. Anträge / Verschiedenes
Anträge müssen gemäß § 10.1 (4) Abs.3 a) der Satzung des DLRG-Landesverbandes Württemberg e. V. mindestens 2 Wochen vor Beginn der Hauptversammlung schriftlich eingereicht werden. Anträge gemäß Punkt 8. sind bitte bis 28.03.2024 schriftlich an ein Vorstandsmitglied richten. Aufgrund der anstehenden Vorstandswahlen wird um zahlreiche Teilnahme gebeten. Das Stimmrecht kann nur persönlich ab Vollendung des 16. Lebensjahres ausgeübt werden. Das passive Wahlrecht gilt mit Eintritt der Volljährigkeit.
Meßstetten, den 09.03.2025
gez. Nina Böse, Vorsitzende