Wir berichteten, dass die 1. außerordentliche Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig war. Es war nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern erschienen. Die Satzung fordert 50 %. Nach einer Frist von 4 Wochen ist zur 2. Versammlung einzuladen, um die Auflösung des Caritasvereins zu beschließen. Diese zweite Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Dem Antrag zur Vereinsauflösung müssen dann 75 % der Anwesenden zustimmen.
Zu dieser 2. außerordentlichen Mitgliederversammlung lädt der Vorstand erneut fristgerecht ein. Die Versammlung findet statt am Sonntag, 15. Juni 2025 um 11.30 Uhr im Johannesheim.
Einziger Tagesordnungspunkt: Auflösung des Caritasvereins Untergriesheim 1921 e.V. Bitte stimmen Sie der beantragten Auflösung zu.
Ihre persönliche Mitgliedschaft im Caritasverein endet lt. Satzung automatisch mit der Vereinsauflösung. Sie müssen also nicht kündigen.
G. Müller, Vors.