Liebe Mitglieder des Tennisclubs Altbach-Zell e. V.,
hiermit laden wir Euch herzlich in unser Tennisclubheim in Altbach zu unserer
53. ordentlichen Mitgliederversammlung
am Freitag, den 27. März 2026, um 19:00 Uhr ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Protokoll der 52. Mitgliederversammlung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Berichte des Schatzmeisters und der Kassenprüfer
5. Berichte des Sportwarts und des Jugendwarts
6. Entlastung des Vorstands
7. Vorstellung und Abstimmung Padel-Courts
8. Neuwahlen für die Ämter: Jugendwart, Beisitzer Mitgliederverwaltung, Beisitzer Organisation, Kassenprüfer
9. Beschlussfassung Satzungsänderung
10. Ausblick 2026
11. Ehrungen
12. Anträge
13. Sonstiges
Schriftliche Anträge richtet Ihr bitte per E-Mail bis spätestens 23.03.2026 an Tobias Eisenbarth (tobias.eisenbarth@tcaz.de). Der Entwurf zur Beschlussfassung für die Satzungsänderung wird Euch hiermit gemäß Satzung mit der Tagesordnung bekanntgegeben:
Änderung 1: Einberufung der Mitgliederversammlung
Bisherige Fassung:
§ 10 Mitgliederversammlung – a) Die ordentliche Mitgliederversammlung
Neue Fassung:
Jeweils im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie ist von dem/der Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dessen/deren Stellvertreter/-in, einzuberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in Schriftform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin. Die Einladung gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie auf mindestens einem der folgenden Wege bekannt gemacht wird:
Die Einladung hat die Tagesordnung zu enthalten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Datum der Veröffentlichung bzw. des Versands.
Änderung 2: Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
Bisherige Fassung:
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Neue Fassung:
Jedes über 16 Jahre alte Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Hinweis: Nach Beschlussfassung ist die Satzungsänderung gemäß § 71 BGB zur Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (Vereinsregister) anzumelden. Die Wirksamkeit tritt erst mit der Eintragung ein.
Zusätzlicher wichtiger Hinweis:
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich noch in der Ausbildung/im Studium befinden, werden gebeten, bis spätestens 31. März 2026 einen Ausbildungsnachweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung bei Christina Cecchetti abzugeben oder ihr die Bescheinigung in elektronischer Form an christina.cecchetti@tcaz.de zu senden. Ohne einen Nachweis muss der volle Jahresbeitrag abgebucht werden. Vergesst bitte nicht, Christina Cecchetti auch über Änderungen Eurer Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mail zu informieren.
Über eine zahlreiche Teilnahme aller stimmberechtigten Mitglieder ab 18 Jahren am 27. März würden wir uns sehr freuen! Explizit laden wir auch die Jugend ein!
Mit sportlichen Grüßen
Tobias Eisenbarth,
1. Vorsitzender


