am Montag, den 25. November 2024, um 20.00 Uhr
im Vereinsheim (Zedernweg 1/A, 70839 Gerlingen)
Die Formulierung des § 19 Abs. 2 unserer Satzung in der letzten außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 5. Juli 2024 wurde durch das Amtsgericht Stuttgart so nicht anerkannt. Deshalb wird eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung erforderlich.
Top 1 Satzungsänderung (Bestimmung des Vorstandes)
Durch das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht dürfen laut § 32 BGB Abs. 2 hybride und rein virtuellen Sitzungen durchgeführt werden, ohne dass es einer Satzungsgrundlage des Vereins bedarf.
Hierzu wird rechtzeitig der Zugang für eine hybride Mitgliederversammlung den Vereinsmitgliedern per E-Mail ermöglicht.
gez. Hanne Taxis, Beate Zeiher
Vizepräsidenten