am Montag, den 25. November 2024 um 20.00 Uhr im Vereinsheim (Zedernweg 1/A, 70839 Gerlingen)
Die Formulierung des § 19 Abs. 2 unserer Satzung in der letzten außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 5. Juli 2024 wurde durch das Amtsgericht Stuttgart so nicht anerkannt. Deshalb wird eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung erforderlich.
Tagesordnung
Top 1 Satzungsänderung (Bestimmung des Vorstandes)
1. § 19 Abs. 2 Satzungsänderung:
Die Anmeldung der neuen Satzung vom 5. Juli 2024 muss schriftlich zurückgenommen werden. §19 Abs. 2 ist aus der Satzung zu streichen.
Entsprechend ist ein geänderter Satzungswortlaut neu zu fassen.
2. §19 Abs. 4 kommt neu hinzu:
Bei Ausscheiden eines Mitgliedes der Vorstandschaft sind die übrigen Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB berechtigt, das verwaiste
Amt bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch zu besetzen.
3. §19 Abs. 5 kommt neu hinzu:
Für den Fall, dass redaktionelle Änderungen oder Klarstellungen am geänderten Satzungstext hinsichtlich Registergericht oder Finanzamt
erfolgen, wird der Vorstand in eigener Verantwortung ohne erneute Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ermächtigt, dies
vorzunehmen.
Durch das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht dürfen laut § 32 BGB Abs. 2 hybride und rein virtuellen Sitzungen durchgeführt werden, ohne dass es einer Satzungsgrundlage des Vereins bedarf.
Hierzu wird rechtzeitig der Zugang für eine hybride Mitgliederversammlung den Vereinsmitgliedern per E-Mail ermöglicht.
gez. Hanne Taxis, Beate Zeiher
Vizepräsidenten