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Aus dem Geschäftsleben

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Auf der Mitgliederversammlung am 19.02.2025 haben 16 Mitglieder bzw. Mitgliedsbetriebe (von insgesamt 81 Mitglieder) teilgenommen. Die Mitgliederversammlung...

Auf der Mitgliederversammlung am 19.02.2025 haben 16 Mitglieder bzw. Mitgliedsbetriebe (von insgesamt 81 Mitglieder) teilgenommen. Die Mitgliederversammlung war laut Satzung beschlussfähig.

Zum Tagesordnungspunkt wurde der Vorstand für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 einstimmig entlastet und das Ergebnis für das Jahr 2023 in Höhe von - 6.878,89 EUR (Verlust), sowie das Ergebnis für das Jahr 2024 in Höhe von -3.657,26 EUR (Verlust) wurde einstimmig festgestellt. Die Kassenprüfer für die Jahre 2023 und 2024 bescheinigten eine einwandfreie Kassenführung.
Zum Tagesordnungspunkt 6 (Neuwahlen des Vorstands, Beiräte und Kassenprüfer) konnte keine Abstimmung erfolgen, da es keine bzw. nicht ausreichend Kandidaten für den Vorstand gab. Da der Vorstand und die Beiräte bis zur heutigen Mitgliederversammlung ihre Ämter niedergelegt haben, ist der Verein BDS Dossenheim e. V. ohne Vorstand und müsste das Amtsgericht/Vereinsregister hierüber informiert werden, ein Notvorstand von Amts wegen bestellt und die Vereinsabwicklung begonnen werden. Um dies zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, dass der bisherige Vorstand, vertreten durch Kay Eulenbach, 1. Vorsitzender, Jannis Wiedemann, 2. Vorsitzender, Evelyn Heckmann, Vorstandsmitglied und Christof De Groote, Vorstandsmitglied, zu viert kommissarisch bis Dienstag, den 29. April, 24.00 Uhr, den Verein vertreten. Dieser Vorschlag wurde von der Mitgliederversammlung mehrheitlich (eine Gegenstimme) beschlossen.

Es wird hiermit bereits zur nächsten außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 9. April 2025 um 19.00 Uhr im Besprechungssaal 2. OG, Bahnhofsplatz 1, 69221 Dossenheim mit der folgenden Tagesordnung geladen:

  1. Auflösung des Vereins (2/3 der Mitglieder müssen laut Satzung anwesend sein)
  2. Hinterlegung des Vereinsvermögens beim Amtsgericht, alternativ Gemeinde Dossenheim zur Erstattung der BDS-Gutscheine an die teilnehmenden Betriebe
  3. Verwendung des restlichen Vereinsvermögens
  4. Alternativ Neuwahlen des Vorstands (5 Mitglieder), Beiräte (2 Mitglieder) und Kassenprüfer (2) falls die Auflösung des Vereins gemäß Tagesordnungspunkt 1 nicht beschlossen keine Mehrheit findet
  5. Sonstiges

Es wird um Vorschläge zum Tagesordnungspunkt 5 bis spätestens 8. April 2025 gebeten.

Weiterhin wird hiermit vorsorglich zur allerletzten außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, den 29. April 2025 um 19.00 Uhr im Besprechungssaal 2. OG, Bahnhofsplatz 1, 69221 Dossenheim mit der folgenden Tagesordnung geladen:

  1. Auflösung des Vereins (laut Satzung stets beschlussfähig ab Anwesenheit eines Mitglieds)
  2. Hinterlegung des Vereinsvermögens beim Amtsgericht, alternativ Gemeinde Dossenheim zur Erstattung der BDS-Gutscheine an die teilnehmenden Betriebe
  3. Verwendung des restlichen Vereinsvermögens
  4. Alternativ Neuwahlen des Vorstands (5 Mitglieder), Beiräte (2 Mitglieder) und Kassenprüfer (2) falls die Auflösung des Vereins gemäß Tagesordnungspunkt 1 keine Mehrheit findet
  5. Sonstiges

Es wird um Vorschläge zum Tagesordnungspunkt 5 bis spätestens 28. April 2025 gebeten.

(Späth)

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von BDS Dossenheim
28.02.2025
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