Während unserer letzten ordentlichen Mitgliederversammlung am 27.2.2026 haben unsere Mitglieder eine neue Satzung verabschiedet. Der Vorstand hat anschließend die neue Satzung beim Amtsgericht zur Aufnahme ins Amtsregister eingereicht. Bei der Prüfung hat das Amtsgericht jedoch Bedenken bezüglich der von uns geplanten Vertreterregelung für den 1. Vorsitzenden eingelegt. Der genaue Wortlaut vom Amtsgericht lautet:
' … wird in der neuen Vertreterregelung festgelegt, dass es neben dem 2. Vorsitzenden ggf. auch einen 3. Vorsitzenden geben soll. Hier muss klar erkennbar sein, ob dieser 3. Vorsitzende auch Teil des Vorstands gem. §26 BGB sein soll oder nicht.
Optional könnten sie den 3. Vorsitzenden fest in den Vorstand aufnehmen, jedoch kann das Amt unbesetzt bleiben, da jeder des Vorstands iSd. $26 BGB sowieso einzelberechtigt ist.
Um eine Satzungsänderung vorzunehmen, muss eine Mitgliederversammlung abgehalten werden.‘
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Amtsgericht, sowie ausführlicher Diskussion im Vorstand haben wir uns dazu entschlossen, den Mitgliedern vorzuschlagen den Zusatz ‚ggf.‘ aus der neuen Satzung zu streichen, und damit den 3. Vorsitzenden fest in den Vorstand aufzunehmen, aber das Amt (zumindest zur Zeit) nicht zu besetzen.
Diese Änderung erfordert die Zustimmung der Mitglieder. Aus diesem Grunde laden wir alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Datum: Sonntag, den 14.6.2026, um 14:00 Uhr
Ort: OGV-Scheuer zwischen Weiler und dem Heidenhof
Die geplante Tagesordnung beschränkt sich auf folgende Punkte:
Der Vorschlag des Vorstands ist es, den §10 der Satzung folgendermaßen zu ändern:
Satzung am 27.2.26 beschlossen (ALT):
§ 10 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
Neuer Vorschlag (NEU):
§ 10 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme. Im Anschluss an die Versammlung bieten wir Kaffee und hausgemachten Kuchen an!


