Gemeinderat

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.12.2024

Die 14. öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 18.12.2024, 19:00 Uhr im Ratssaal, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen...

Die 14. öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am

Mittwoch, 18.12.2024, 19:00 Uhr

im Ratssaal, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen statt.

T A G E S O R D N U N G

1.Bürgerfragestunde
2.Vorstellung Ergebnis Starkregenrisikomanagement
3.Vergabe des Planungsbüros für die Sanierung und Neukonzeption Friedhof Schwieberdingen
4.Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2025 einschließlich des Finanzplans und Investitionsprogramms 2024 - 2028
5.Einbringung des Entwurfs des Wirtschaftsplans für das Wasserwerk 2025
6.Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b UStG
7.Annahme von Spenden
8.Anfragen
9.Bekanntgaben und Beantwortung von Anfragen

Die Einwohnerschaft ist herzlich eingeladen!

Erläuterung zur Tagesordnung:

Nach § 78 Abs. 4 GemO darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Die untenstehende Spende ist am 02.12.2024 eingegangen. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme gemäß § 78 Abs. 4 GemO zuzustimmen:

Zu 2:

Aufgrund der Starkregenereignisse im Sommer 2010, vereinbarten die Kommunen Ditzingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Markgröningen, Leonberg, Schwieberdingen und Stuttgart ein gemeinsames Vorgehen. Ziel ist es, mit gebündelten Kräften das Überflutungsrisiko für die Glemsregion zu verringern.

In den vergangenen Jahren wurden in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und durch die Beauftragung der geomer GmbH, Starkregengefahrenkarten für das Einzugsgebiet erstellt und somit zeitliche und räumliche Ausdehnung von Überflutungen darstellbar gemacht. Durch die Freigabe der interaktiven Webplattform „starkregengefahr.de“ können sich Fachplaner und Interessierte seit 2013 Informationen zum Hochwassergeschehen sowie Möglichkeiten zur Eigenvorsorge einholen.

Zwischenzeitlich wurden die Starkregengefahrenkarten überarbeitet. Die geomer GmbH wird die aktualisierten Karten vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Zu 3:

Am 3.4.2019 hat das Planungsbüro Hink dem Gremium in nichtöffentlicher Sitzung die Konzeption zur Neuordnung des Friedhofs vorgestellt. Zwischenzeitlich sind die Planungen weitergeführt worden und das Ergebnis in der Sitzung vom 30.09.2020 präsentiert.

Begonnen wurde mit dem Sanierungsbereich 1. Dieser wurde baulich 2021/22 umgesetzt.

Die Sanierungsbereiche 2 und 3 mussten die Planungsleistung der Sanierung und Neukonzeption Friedhof Schwieberdingen ausgeschrieben werden. Nach Prüfung der GPA, da die Planungskosten den Ausschreibungswert überschreiten werden.

Die Ausschreibung der Planungsleistungen: Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der LPH 1-8+9, gem. HOAI für Freianlagen wurde durch kohler grohe architekten aus Stuttgart unterstützt.

Beschreibung der Aufgabe der Leistung zur Ausschreibung:

Die Gemeinde Schwieberdingen plant für die Sanierung und Neukonzeption des vorhandenen Friedhofs in Schwieberdingen einen 2. Bauabschnitt.

Der bestehende Friedhof in Schwieberdingen befindet sich an der Markgröninger Straße und der Friedhofstraße. 2020 erstellte das Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH ein Gesamtkonzept für die Sanierung und Neukonzeption des vorhandenen Friedhofs. Diese Gesamtkonzeption sieht insgesamt 3 Bauabschnitte bzw. Sanierungsgebiete vor.

Bereits geplant und realisiert wurde der 1. Bauabschnitt „Nord“ (im Gesamtkonzept Gebiet 1). In diesem Bauabschnitt wurden neue Erdurnengräber, Urnenwände und Grabkammern realisiert sowie die Erinnerungswiese, siehe Gesamtkonzeption (Sanierungsgebiet 2.1).

Nun sollen in einem 2. Bauabschnitt, der die Sanierungsgebiete 2.2 und 3 (siehe Gesamtkonzept) umfasst, die Friedhofsflächen im Westen und in der Mitte geplant und realisiert werden. Grundlage der Planung ist auch hier das Gesamtkonzept von 2020.

Die Sanierungsfläche des Sanierungsgebietes 2.2 umfasst eine Fläche von ca. 5.900m² mit den vorhandenen Wahlgräbern mit den z.T. langen Laufzeiten, freien Zwischenflächen und abgängigen Bäumen. Geplant sind hier Flächen für die Sternenkinder, ein Friedwald und ein Urnenfeld. Die Maßnahme soll in einem Zug geplant werden.

Das Sanierungsgebiet 3 umfasst ca. 3.300m² ebenfalls mit vorhandenen Wahlgräbern mit den z.T. langen Laufzeiten, freien Zwischenflächen und abgängigen Bäumen. Der Bedarf für diese Flächen soll noch ermittelt werden.

Es kann von einer Gesamtfläche für die auszuschreibenden Leistungen von 9.200m² ausgegangen werden.

Mit den bestehenden Gräbern und deren Liegezeiten soll umgegangen werden.

Im Sinne eines Gesamtkonzepts sollen die Ausstattung und die Materialien des 1. Bauabschnitts für den 2. Bauabschnitt übernommen werden. Eine sukzessive Planung und Ausführung der Sanierungsgebiete 2.2 und 3 ist geplant.

Lageplan:

Bis zur Bieterauswahl am 24.09.2024 haben sich 5 Büros gemeldet. Es wurden nach der Entscheidungsmatrize bewertet. Anhand der Wertung wurden die ersten 3 Büros ausgewählt sich Vorzustellen.

Die Vorstellung fand am 06.11.2024 im Ratssaal statt, mit 2 Büros. Ein Büro hat zurückgezogen.

Zur Vorstellung wurde vorab gelieferten, das Angebot mit der Erklärung zum Büro Mitarbeitenden, für das Projekt, Honorar und eine Präsentation. Die Präsentation wurde persönlich gehalten. Im Anschluss musste das Angebot endgültiges abgegeben werden.

Die endgültigen Angaben und die persönliche Präsentation wurden in einer Entscheidungsmatrize bewertet.

Zu 4:

Die Haushalts- und Finanzplanung 2025 erfolgt vor dem Hintergrund einer schlechten gesamtwirtschaftliche Lage und vielen weiteren Unsicherheiten. Die Planung gestaltet sich von Jahr zu Jahr schwieriger, die Handlungsspielräume verengen sich zunehmend. Für die Erstellung des vorliegenden Haushaltsplans hat sich als Vorteil erwiesen, dass Verwaltung und Gemeinderat schon vor Jahren eine ständige Haushaltsstrukturkommission eingerichtet und damit eine vorausschauende Finanzpolitik in der Gemeinde etabliert haben. Diese Haushaltsstrukturkommission hat im November 2024 getagt und hat die aktuelle Finanzlage und vor allem auch die neuen zusätzlichen Risiken bewertet. Auf Basis der bisher weitgehend soliden Finanzen war es die Zielsetzung der Strukturkommission, einen ausgeglichenen Haushalt 2025 aufzustellen, soweit erforderlich die Unterhaltung der vorhanden Infrastruktur für den laufenden Betrieb zu sichern sowie die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für den schrittweisen Einstieg in die investiv notwendigen Bauprojekte zu schaffen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2025 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2024 bis 2028 wird formell in der Sitzung des Gemeinderates am 18. Dezember 2024 eingebracht. Es ist vorgesehen, ihn ohne weitere Aussprache zur Vorberatung in die Gemeinderatssitzung am 15. Januar 2025 zu verweisen. Die Verabschiedung soll in der Sitzung des Gemeinderates am 29. Januar 2025 erfolgen. Der Entwurf des Haushaltsplans wird bis zur Sitzung im Ratsinformationssystem hochgeladen.

Zu 5:

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2024 bis 2028 für das Wasserwerk Schwieberdingen wird formell in der Sitzung des Gemeinderates am 18. Dezember 2024 eingebracht.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans wird bis zur Sitzung im Ratsinformationssystem hochgeladen. Es ist vorgesehen, ihn ohne weitere Aussprache zur Vorberatung in die Gemeinderatssitzung am 15. Januar 2025 zu verweisen.

Die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2024 bis 2028 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 29. Januar 2025 erfolgen.

Zu 6:

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 18.10.2024 durch den Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 22.11.2024, sodass das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden kann. Das Gesetz sieht eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b UStG um weitere zwei Jahre, bis einschließlich 31.12.2026, vor.

Die Gemeinde Schwieberdingen wird von der weiteren Optionsfristverlängerung Gebrauch machen. Damit können die ansonsten anfallenden steuerlichen Mehraufwendungen sowie zusätzlicher Verwaltungsaufwand zunächst weiterhin vermieden werden.

Zu 7:
SpenderSpendenzweck

Eingang

Betrag in €

KidsFirst – Förderverein der Kita Herrenwiesenweg e.V.Anschaffung eines Zirkuswagens02.12.2024

2.069,00

Die Gesamtaufstellung aller im Laufe des Jahres angenommenen Spenden wird der Rechtsaufsichtsbehörde fristgerecht vorgelegt.

gez. Manfred Müller
Erster Beigeordneter

Erscheinung
Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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