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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Die Gemeinde Rietheim-Weilheim lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks...

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Gemeinde Rietheim-Weilheim lädt hiermit die Jagdgenossen des

gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rietheim-Weilheim zur

Jagdgenossenschaftsversammlung am

12. Dezember 2024, 19 Uhr

in den Sitzungssaal im Rathaus ein.

(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)

Tagesordnung:

1. Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Grundflächen

3. Allgemeine Informationen zum Jagdkataster/Jagdgenossenschaft

4. Tätigkeitsbericht über die Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft

5. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 9 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 JWMG

6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft

7. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages

8. Verschiedenes

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rietheim-Weilheim gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.

Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Ein Vollmacht-Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.

Sollten Sie innerhalb des letzten Jahres Flurstücke erworben oder geerbt haben oder sich die Eigentumsverhältnisse/Miteigentümer geändert haben, bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis mit (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein).

Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 18.30 Uhr). Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.

Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Herr Cramer von Clausbruch und Frau Neubauer, Telefon-Nr. 07424 95848-0 zur Verfügung.

Rietheim-Weilheim, den 28.11.2024

gez.

Cramer von Clausbruch

Bürgermeister

Jagdgenossenschaft Rietheim-Weilheim

Vollmacht

Ich/Wir (Vollmachtgeber)

Name(n): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

bevollmächtige(n) hiermit (Vollmachtnehmer)

Name(n): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

mich/uns bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft Rietheim-Weilheim am 12. Dezember 2024, 19 Uhr zu vertreten.

Ort/Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Hinweis: Bei mehreren Miteigentümern müssen alle unterschreiben!

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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