Aus den Rathäusern

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Stadt Tengen lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Tengen zur Jagdgenossenschaftsversammlung am 18. März 2025, 19 Uhr...

Die Stadt Tengen lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Tengen zur Jagdgenossenschaftsversammlung am

18. März 2025, 19 Uhr

in die Randenhalle ein.
(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)

Tagesordnung:

1. Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Grundflächen

3. Allgemeine Informationen zum Jagdkataster/Jagdgenossenschaft

4. Tätigkeitsbericht über die Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft

5. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 JWMG

6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft

7. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages

8. Verschiedenes

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Tengen gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Jeder anwesende Jagdgenosse kann maximal fünf abwesende Jagdgenossen vertreten.

Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Ein Vollmacht-Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt.

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.

Sollten Sie innerhalb des letzten Jahres Flurstücke erworben oder geerbt haben oder sich die Eigentumsverhältnisse/Miteigentümer geändert haben, bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis mit (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein).

Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 18.30 Uhr). Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.

Sie würden der Stadtverwaltung Tengen die Planung erleichtern, wenn Sie Ihre Teilnahme per E-Mail (stadt@tengen.de) bis spätestens Freitag, den 14.03.2025 ankündigen würden.

Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Schultheiß [Telefon-Nr. 07736-923328, Dienstag u. Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr] zur Verfügung.

Der Entwurf der Neufassung der Satzung kann im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten und auf der Homepage www.tengen.de eingesehen werden.

Tengen, den 27.02.2025

gez.

Selcuk Gök,

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tengen
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2025
von Stadt Tengen
28.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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