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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Stadt Tamm Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Tamm Aufgrund...
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Stadt Tamm

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Tamm

Aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.10.2024 (GBl. Nr. 85), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft Tamm ist die Einberufung einer Jagdgenossenschaftsversammlung erforderlich.

Die Versammlung findet statt am

Donnerstag, den 23. Oktober 2025, um 18 Uhr

im Sitzungssaal Rathaus Tamm

Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Tamm werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht-öffentlich. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
  5. Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
  6. Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft
    auf den Gemeinderat (gemäß § 15 Abs. 7 JWMG)
  7. Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft
  8. Sonstiges

Der Sitzungssaal ist ab 17.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Tamm. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.

Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Tamm liegt in der Zeit vom 9. bis 23. Oktober 2025 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Tamm, Zimmer 115, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.

Tamm, den 02.10.2025

Für den Gemeinderat:

Martin Bernhard

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Tamm Aktuell – Amtsblatt der Stadt Tamm
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2025
von Gemeinde Tamm
01.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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