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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rauenberg

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Stadt Rauenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rauenberg

Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft (Jagdvorstand) Rauenberg hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2025 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rauenberg einzuberufen.

Die Versammlung findet am

Mittwoch, den 26. Februar 2025, um 18.00 Uhr

im Bürgersaal des Rathauses, Wieslocher Straße 21 in 69231 Rauenberg

statt.

Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (Gbl. S. 421), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.

Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rauenberg werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
  5. Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
  6. Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft
    auf den Gemeinderat (gemäß § 15 Abs. 7 JWMG)
  7. Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft
  8. Zustimmung zum Beschluss des Gemeinderates, auf die Selbständigkeit des gemeindlichen Eigenjagdbezirks zu verzichten (gemäß § 10 Abs. 4 JWMG)
  9. Sonstiges

Der Sitzungssaal ist ab 17.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Rauenberg. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.

Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Rauenberg liegt in der Zeit vom 10.02.2025 bis 26.02.2025 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Rauenberg, Zimmer 3.5, Ebene 2, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.

Rauenberg, den 04.02.2025

Für den Gemeinderat:

Christiane Hütt-Berger

stellvertretende Bürgermeisterin

Erscheinung
Rauenberger Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

Orte

Rauenberg

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von Stadt Rauenberg
05.02.2025
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