
Am Donnerstag, 18. März 2026, 19 Uhr findet unsere 23. Jahreshauptversammlung statt. Alle Mitglieder, Freunde, Spender und Interessenten sind herzlich eingeladen!
Tagesordnung
1. Berichte:
- Vorstand: Rückblick auf die Aktivitäten in 2025
- Kassenprüfer
2. Aussprache und Entlastung des Vorstands
3. Ausblick auf die Aktivitäten in 2026
4. Sonstiges
Landtagspetition gegen erleichtertes Töten der Tiere erreicht Quorum
Die Landtagspetition von BUND und NABU Baden-Württemberg zum Schutz des Bibers und gegen das leichtere Töten der Tiere ist ein voller Erfolg: Nur vier Wochen nach dem Start ist mit 10.000 Unterschriften das nötige Quorum bereits erreicht. Damit muss sich der Petitionsausschuss des Themas annehmen. Ziel der Petition ist die Rücknahme der neuen Biberverordnung, die die Landesregierung Ende Januar veröffentlicht hat. BUND und NABU sehen in ihr einen Rückschritt, der das funktionierende Biber-Management im Land gefährdet und rechtliche Unsicherheit schafft. Noch bis 20. März können Menschen die Petition auf dem neuen Online-Portal des Landtags von Baden-Württemberg unterstützen.
Wie wichtig eine Rücknahme der Biberverordnung ist, zeigt auch die erste Allgemeinverfügung, die der Neckar-Odenwald-Kreis vor kurzem auf deren Grundlage erlassen hat. Die Verfügung erfasst scheinbar alle Gewässer im Landkreis und ermöglicht somit flächendeckend Maßnahmen bis hin zum Abschuss der Tiere. Vor diesem Szenario hatten beide Verbände bereits in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung gewarnt. BUND und NABU haben deshalb gegen die Allgemeinverfügung Widerspruch eingelegt und lassen das Vorgehen rechtlich prüfen.
Die Naturschutzverbände sehen in den Bestrebungen, Wildtiere vermehrt zu bejagen und Konflikte mit Schrot und Blei zu lösen, eine besorgniserregende neue Entwicklung in der Politik. „Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sowie die Biberverordnung im Land scheinen Teil einer politischen Strategie zu sein, die den Artenschutz insgesamt schwächen will. Durch die Mitzeichnung unserer Petition stimmen Menschen deshalb nicht nur für den Biber, sondern auch gegen diese rückwärtsgewandte Entwicklung. Lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Zeichen setzen, damit Arten- und Naturschutz politisch weiterhin im Fokus stehen“, appellieren die beiden Landesvorsitzenden.
Hintergrund:
Auf die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) hat die Landesregierung sich am 20. Januar verständigt, um angeblich unbürokratischer bei Konflikten mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den Lebensräumen der schätzungsweise 12.400 Biber im Land eingreifen zu können. Bislang ist das Töten von Bibern nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich. Denn die Art ist durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie streng geschützt. Konflikte mit dem Biber können auch ohne die BiberVO gelöst werden – das zeigt das bisherige, gut funktionierende Biber-Management im Land. Am 13. Februar hat der Neckar-Odenwald-Kreis als erster im Land eine Allgemeinverfügung auf Grundlage der Biberverordnung erlassen, gegen die BUND und NABU umgehend Widerspruch eingelegt haben.
In Dossenheim entstand durch das Eingreifen des Bibers im Herbst 2019 die „Kleine Lagune“ im Rombachgebiet. Der Biber staut dort einen Gewässerlauf, wodurch eine alte Neckarschleife überflutet wird. Das Wasser kann nicht sofort abfließen, wodurch sich ein temporäres Gewässer bildet. Diese natürliche Dynamik hat zur Entstehung eines sich ständig verändernden Biotops geführt, das sowohl für Pflanzen als auch für Tiere von großer Bedeutung ist. Insbesondere während der Vogelzugzeiten im Frühjahr und Herbst hat sich die „Kleine Lagune“ als bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet für zahlreiche Vogelarten etabliert. Besonders Watvögel, auch Limikolen genannt, die in diesem Gebiet rasten, profitieren von den temporären Gewässern.
Direkt zur Petition beim Landtag: www.bund-bawue.de/biberpetition


