Gemäß §9 Abs. 1 unserer Satzung, wird die jährliche Hauptversammlung im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025durch den Vorstand einberufen.
Die Einberufung erfolgt satzungsgemäß mindestens 4 Wochen vorher durch Veröffentlichung in den Vereinsnachrichten im Mitteilungsblatt.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, am 28.03.2025, ab 20 Uhr im Sportheim (Da Toni Due) an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Gemäß § 9 Abs. 2 hat die Tagesordnung die nachfolgenden Punkte zu enthalten:
Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden
Berichte der Abteilungen
Kassenbericht durch den 1. Kassier
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer
Beschlussfassung über Anträge
Neuwahlen
Sonstiges
Gemäß § 9 Abs. 3 müssen Anträge zur Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht sein. Anträge zur Änderung der Satzung sind den Mitgliedern unverzüglich nach Eingang bekanntzugeben.