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Einladung zur Mitgliederversammlung Bürgerverein Bargen e. V. – Mottowagen beim Faschingsumzug

Einladung zur Mitgliederversammlung Bürgerverein Bargen e. V. Alle Mitglieder werden hiermit, gemäß der §§ 14 und 15 der aktuell gültigen Satzung...
Mottowagen des Bürgervereins Bargen e. V.
Mottowagen des Bürgervereins Bargen e. V.Foto: Thomas Weber

Einladung zur Mitgliederversammlung Bürgerverein Bargen e. V.

Alle Mitglieder werden hiermit, gemäß der §§ 14 und 15 der aktuell gültigen Satzung des Bürgervereins Bargen e. V., auf Freitag, den 27.02.2026, 19 Uhr, zur diesjährigen Mitgliederversammlung in den Vereinsraum in der Bargener Turnhalle eingeladen. Eine separate Einladung erfolgt nicht mehr.

Folgende Punkte werden behandelt:

  1. Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Bericht der Schriftführerin
  4. Bericht des Vorstands
  5. Bericht der Kassenführerin
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Entlastung der Vorstandschaft
  9. Anträge der Mitglieder
  10. Wahlen
  11. Terminplanung
  12. Verschiedenes

Anträge können von Mitgliedern schriftlich bis zum 20.02.2026 beim Vorstand eingereicht werden.

Bürgerverein beim Faschingsumzug

Wie schon in den vergangenen Jahren hat sich der Bürgerverein mit einem Motivwagen am Faschingsumzug des Carneval-Club-Bargen am Faschingssonntag beteiligt. Kunterbunt und getreu dem diesjährigen Motto „Candyland“ wurde der Wagen von engagierten Vereinsmitgliedern gestaltet und über den Umzug begleitet. Um kleine Präsente oder die berühmten Süßigkeiten unter die Gäste des Umzugs bringen zu können, braucht es großzügige Gönner, die ein Herz für Fasching haben. Wir bedanken uns daher sehr herzlich bei den Spendern der Mühle Frießinger Bad Wimpfen, dem EDEKA-Markt Aglasterhausen, MSL Schuckert Helmstadt und CAMPINA Waibstadt für deren Unterstützung durch Sachspenden.

Die Vorstandschaft des Bürgervereins Bargen e. V.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Brunnenregion
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Ausgabe 08/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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