Aus den Rathäusern

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates

am 08.05.2025 Ort im Rathaus Kaisersbach (Gemeindesaal), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach Beginn: 18:30 Uhr Tagesordnung ...
am08.05.2025
Ortim Rathaus Kaisersbach (Gemeindesaal), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach

Beginn: 18:30 Uhr

Tagesordnung

1.Bürgerfragen
2.Bausachen
2.a.Veränderte Ausführung – Anbau Personalgebäude: EG – Sanitäts- und Sozialräume, Kühl- und Lagerräume, OG – Büro- und Mitarbeiterappartements, Flst. Nr. 1908, Hofwiesen
3.Beitritt zur Energieagentur Rems-Murr
4.Mitgliedschaft bei der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG
5.Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in Kaisersbach
6.Bebauungsplan "Gartenstraße Nord" und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
7.Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gartenstraße Nord“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
8.Bebauungsplan "Leinäcker 1 – Erweiterung" und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
9.Oberflächenbehandlung Gemeindestraßen (Baubeschluss)
10.Anfragen u. Anregungen der Gemeinderätinnen u. Gemeinderäte
11.Bekanntgaben

gez.

Michael Clauss

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kaisersbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
von Gemeinde Kaisersbach
30.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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