Liebe Mitglieder, liebe Eltern des Kinderchors, liebe interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hiermit lade ich Sie/Euch zur ordentlichen Mitgliederversammlung von Chorisma Eutingen e.V.
am 20. Februar 2025, um 19.30 Uhr
im Proberaum von Chorisma, Teckstr. 19, 72184 Eutingen im Gäu, ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
3. Berichte
3.1 Vorsitzende des Vorstands
3.2 Schriftführerin
3.3 Kassier
3.4 Kassenprüfer
4. Diskussion der Berichte
5. Anträge:
5.1 Anpassung der Satzung:
5.2 Anpassung der Mitgliedsbeiträge sowie der Kündigungsmodalitäten für aktive Chorisma-Mitglieder
5.3 Anpassung der Beitragserhebung sowie der Kündigungsmodalitäten für Mitglieder des Kinderchores an das Schulhalbjahr:
6. Weitere Anträge
7. Entlastung des Vorstands
8. Feststellung des Jahresabschlusses
9. Wahlen: 2. Vorsitzende/r, Kassier/in, 3 aktive Ausschussmitglieder, Kassenprüfer/-innen
10. Sonstiges
Zu TOP 5 Anpassung der Satzung und der Beitrags- und Kündigungsordnung ist noch Folgendes hinzuzufügen:
Die Anpassung der Satzung ist aus zwei Gründen notwendig:
1. Es soll eine Beitragserhebung für Mitglieder des Kinderchores ermöglicht werden. Derzeit ist in der Satzung festgelegt, dass Schüler und Auszubildende beitragsfrei sind. Dieser Passus soll gestrichen werden
2. Die Kündigungsmodalitäten sollen in Zukunft flexibler handhabbar sein. Bisher ist nur die Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Durch die Einführung einer auf § 13 der Satzung beruhenden Beitrags- und Kündigungsordnung können Anpassungen vorgenommen werden, ohne eine erneute Satzungsänderung notwendig zu machen.
Die Anpassung der Beitrags- und Kündigungsordnung ist aus folgenden Gründen notwendig:
Die Anpassung der Mitgliedsbeiträge für aktive Chorisma-Mitglieder wird notwendig, um Preissteigerungen im Wesentlichen aus der Anpassung des Dirigentenhonorars abfangen zu können.
Die Anpassung der Kündigungsmodalitäten soll den Beitritt zu Chorisma erleichtern, da eine zeitnahe Kündigung und anteilige Beitragszahlung möglich gemacht werden soll.
Die Anpassung der Beitragserhebung (nicht der Beitragshöhe!) sowie der Kündigungsmodalitäten für Mitglieder des Kinderchores soll eine Ausrichtung an die Schulhalbjahre 01.02. bis 31.07. und 01.08. bis 31.01. ermöglichen. Zudem wird eine längerfristige Bindung an den Verein mit der Neuregelung eingeschränkt, um so den Beitritt zum Kinderchor zu erleichtern.
Weitere Anträge können schriftlich bis zum 12.02.2025 an die 1. Vorsitzende oder andere Mitglieder des Vorstands gerichtet werden.
Um eine rege Teilnahme und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Appenzeller
Schriftführerin