Liebes Mitglied der Tennisabteilung,
hiermit möchte ich Dich herzlich zu unserer ordentlichen Abteilungsversammlung am Freitag, den 27.02.2026 um 19:00 Uhr auf der Kegelbahn in der Glemstalhalle einladen. Während der Sitzung können Speisen und Getränke bestellt werden. Der Zugang erfolgt über „Strobel's Wirtshaus“.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Beschlussfeststellung und Bericht (Rückblick und Ausblick) durch den Abteilungsleiter
2. Bericht des Kassierers und Erläuterung des Haushaltsplans 2026
3. Anträge
a) Änderungsantrag der Geschäftsordnung (2/3 Mehrheit)
- §3 Nr. 7: Jedes Mitglied muss im Laufe des Jahres eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden für die Tennisabteilung ableisten oder einen bestimmten Betrag zahlen. Dies gilt nicht für Mitglieder, die am 31.03. das 70. (bisher: 75.) Lebensjahr vollendet haben.
- §9 Nr. 1: Der Ausschuss besteht aus den Mitgliedern der Abteilungsleitung und den in Ziff. 5 d) bis j) (bisher: i) aufgeführten Funktionsträgern.
- §9 Nr. 5: (neu) j) Für Gebäude, Infrastruktur, die technische Ausstattung und Sicherheitsaspekte
Zuständig: der Technikwart
- §9 Nr. 6: Die Zusammenfassung von 2 Funktionen d) bis j) (bisher i) ist möglich.
b) Änderungsantrag der Spiel- und Platzordnung (einfache Mehrheit)
- II, Nr. 1: Eine Platzbelegung (neu) und die Buchung der Ballmaschine kann nur mittels des elektronischen Buchungssystems vorgenommen werden.
- II, Nr. 6 (neu): Mit Gästen kann Einzel und Doppel gespielt werden. In einem Doppel dürfen jedoch nicht mehr als zwei Gäste mitwirken. Die anfallende Gastspielgebühr wird vom Mitglied der Tennisabteilung, welches die Buchung vorgenommen hat, per Lastschrift eingezogen.
Gastspieler unterliegen in gleicher Weise wie die Mitglieder der Tennisabteilung der Spiel- und Platzordnung.
- II, Nr. 7: Ein Platz kann grundsätzlich nur von mindestens 2 Spielern, wobei ein Spieler aktives Mitglied der Tennisabteilung sein muss, belegt werden.
(neu) Ausgenommen hiervon ist die Benutzung der Ballmaschine. Die Buchung und entsprechende Platzbelegung können durch nur einen Spieler erfolgen. Näheres ist in der Nutzungsordnung „Ballmaschine Slinger Bag“ geregelt.
4. Bericht der Kassenprüferin und Entlastung des Kassierers
5. Entlastung der Abteilungsleitung
6. Neuwahlen Abteilungsleitung und weiterer Ausschussmitglieder
Auf folgenden Ausschusspositionen stehen die bisherigen Funktionsträger nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung:
- Jugendwart (hier steht bereits eine Kandidatin zur Wahl zur Verfügung)
Alle anderen Funktionsträger stehen zur Wiederwahl zur Verfügung
7. Verschiedenes
- Arbeitsstunden für 2026 ab 16 Jahren
- Gästebeitrag für 2026
Anträge zur Abteilungsversammlung müssen spätestens 3 Tage vor der Abteilungsversammlung schriftlich (per E-Mail geht natürlich auch) bei der Abteilungsleitung (Abteilungsleiter, Kassierer oder Spielbetriebsleiter) vorliegen.
Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Mitglieder unserer Abteilung an unserer diesjährigen Sitzung teilnehmen. Stimmrecht haben alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich in keiner ruhenden Mitgliedschaft befinden. Die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, es ist keine Vollmacht zur Stimmabgabe möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Pfeiffer
Abteilungsleiter Tennis TSV Höfingen
E-Mail: abteilungsleiter@tennis-hoefingen.de
Internet: www.tennis-hoefingen.de


