Aus den Rathäusern

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 27.01.2025

Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 27.01.2025 um 19:00 Uhr , im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach...

Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 27.01.2025 um 19:00 Uhr, im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach wird die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Sitzung über den YouTube-Kanal der Gemeinde zu verfolgen. Den Link hierzu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde www.starzach.de.

TAGESORDNUNG

Nr.

Betreff

Drucksache

1.

Fragestunde für Kinder, Jugendliche und Einwohner*innen

2.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

3.

Ausschreibung einer Stromkonzession, Hier: Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG für das Versorgungsgebiet der Gemeinde Starzach mit der Fa. Netze BW GmbH

2025/011

4.

Verlegung eines Stolpersteines für Herrn Marcellus Higi
hier: Antrag aus der Mitte des Gemeinderates, gem. § 34 Abs. 1 S. 4 GemO

2025/008

5.

Errichtung eines Stellplatzes auf dem Flst.-Nr. 2621, Riedholzstraße 3, 72181 Starzach, Ortsteil Wachendorf - Befreiungsantrag
- Monika u. Eugen Faiß, Riedholzstraße 3, 72181 Starzach, Ortsteil Wachendorf
Hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB

2025/005

6.

Antrag auf Waldumwandlung und Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Maßnahme der Deutschen Funkturm (DFMG) auf dem Flurstück 735/5, Buchhalde, 72181 Starzach, Ortsteil Börstingen

2025/006

7.

Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Hier: Spenden im 4. Quartal 2024, Nachtrag einer Spende aus dem 1. Quartal 2024

2025/009

8.

Wohnbauförderung
- Hier: Ausfallhaftung Gemeinde Starzach, Stand 07.01.2025

2025/010

9.

Bekanntgaben

10.

Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Thomas Noé

Bürgermeister

Zu Tagesordnungspunkt 1

Den Kindern, Jugendlichen sowie Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde soll die Möglichkeit gegeben werden, Fragen in Gemeindeangelegenheiten zu stellen und Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Die Beantwortung der Fragen oder die Entgegennahme von Anregungen und Vorschlägen erfolgt durch den Bürgermeister.

Zu Tagesordnungspunkt 2

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Gemeinderates sind in einer öffentlichen Sitzung bekannt zu machen. Dadurch soll dem Informationsrecht der Einwohnerinnen und Einwohner nachgekommen werden. Nicht berichtet wird über den Gang der Verhandlungen und über die Abstimmung.

Zu Tagesordnungspunkt 3

Zuletzt hat sich der Gemeinderat am 29.04.2024 in nichtöffentlicher Sitzung mit dem Thema befasst und entsprechende Beschlüsse einstimmig gefasst. In der nächsten öffentlichen Sitzung vom 13.05.2024 hat der Vorsitzende unter TOP 2 „Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse“ hierüber die Öffentlichkeit informiert.

In seiner Ausgabe am 08.05.2024 hat die Gemeinde Starzach im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgegeben, dass der Konzessionsvertrag zur Einräumung des öffentlichen Wegenutzungsrechtes der Gemeinde Starzach ausläuft und für weitere 20 Jahre der fortgesetzte Ausbau und Betrieb des örtlichen Stromnetzes zur Versorgung der Allgemeinheit an ein geeignetes Energieversorgungsunternehmen vergeben werden soll.

Aufgrund der im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung hat allein die Fa. Netze BW GmbH, Schelmenwasenstr. 15, 70567 Stuttgart, fristgerecht einen Stromkonzessionsvertrag auf Grundlage des aktuellen Musterkonzessionsvertrages der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg vom 11.09.2023 angeboten. Der eingegangene Stromkonzessionsvertrag nebst Eignungsnachweisen wurde von der das Konzessionsverfahren begleitenden Rechtsanwaltskanzlei iuscomm, Stuttgart, geprüft. Diese hat festgestellt, dass der angebotene Konzessionsvertrag dem Musterkonzessionsvertrag der Kommunalen Landesverbände MKV 3.0 zum aktuellsten Stand September 2023 entspricht. Im Ergebnis bestehen keine Bedenken gegen die Annahme des angebotenen Stromkonzessionsvertrages. Der Gemeinderat muss nun über den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages mit der Fa. Netze BW beraten und beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 4

Am 20.05.2024 wurde aus der Einwohnerschaft an die Gemeindeverwaltung per E-Mail die Idee herangetragen, für den von den Nationalsozialisten im KZ Theresienstadt ermordeten ehemaligen Bierlinger Einwohner Pater Marcellus Higi einen Stolperstein anfertigen zu lassen. Der Antragsteller hat von der Gemeindeverwaltung per E-Mail am 29.05.2024 zurückgemeldet bekommen, dass das weitere Vorgehen zu diesem Anliegen mit dem neuen Gemeinderat besprochen wird, da zu dieser Zeit die Kommunalwahlen am 09.06.2024 unmittelbar bevorstanden. Der Antragsteller bestätigte das vorgeschlagene Vorgehen per E-Mail am 29.05.2024. Durch die Wahlanfechtung konnte die konstituierende Sitzung mit Verpflichtung der neuen Gemeinderatsmitglieder schließlich erst am 30.09.2024 und 18.11.2024 stattfinden, wodurch sich die Beratung im Gremium u. a. hinauszögerte. Auch wurde der mögliche Verlege-Ort sowie die mögliche Inschrift der Gemeindeverwaltung per E-Mail erst am Freitag, 13.12.2024 um 16:46 Uhr bzw. am 17.12.2024 um 9:39 Uhr durch den Antragsteller übermittelt. Mit Antrag vom 13.01.2025 (siehe Anlage 1) wird aus der Mitte des Gemeinderates beantragt, die Verlegung des Stolpersteins zur Erinnerung an Marcellus Higi in der Gemeinderatssitzung zu behandeln. Als Standort wird der Zugang zur Martinusklause vorgeschlagen. Seitens der Verwaltung wird dieser Antrag unterstützt.

Zu Tagesordnungspunkt 5

Auf dem Flst.-Nr. 2621, Gemarkung Wachendorf, soll ein Stellplatz errichtet werden, der wegen seiner geplanten Größe grundsätzlich verfahrensfrei wäre. Allerdings müssen auch verfahrensfreie Vorhaben wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brühl II - 1. Änderung“, Starzach-Wachendorf. Damit ist Zulässigkeit des Stellplatzes am vorgesehenen Standort entsprechend § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Von den Festsetzungen wird eine Befreiung bezüglich der Zulässigkeit außerhalb des Baufenster beantragt. Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, den beantragten Befreiungen zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 6

In der öffentlichen Sitzung des Technischen- und Umweltauschusses am 19.12.2024 wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Bau eines Stahlgittermastes mit zwei Plattformen sowie Systemtechnik auf dem Flst.-Nr. 735/5, Buchhalde, 72181 Starzach, Ortsteil Börstingen erteilt. Bauherrschaft ist die DFMG Deutsche Funkturm GmbH. Die Bauherrschaft stellt nun einen Antrag auf Waldumwandlung mit entsprechenden Ausgleichsmaßahmen. Da die Gemeinde Starzach Waldeigentümer beider betroffenen Flächen ist, sollte der Gemeinderat die Zustimmung zur Waldumwandlung sowie zur Bereitstellung der Ausgleichsflächen geben.

Zu Tagesordnungspunkt 7

Im 4. Quartal 2024 sind insgesamt 8.450, 00 € sowie als Nachtrag aus dem 1. Quartal 2024 100,00 € an Geld- sowie Sachspenden bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen hat der Gemeinderat über die endgültige Annahme zu entscheiden.

Zu Tagesordnungspunkt 8

Im Rahmen des sog. 2. Wohnungsbaugesetzes des Landes Baden-Württemberg hat die Gemeinde zur Förderung des Wohnungsbaus in der Vergangenheit Ausfallbürgschaften teilweise übernommen. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres erhält die Gemeinde von der Landeskreditbank Baden-Württemberg eine Übersicht der noch bestehenden Kreditfälle und deren Höhe. Da es sich bei der Ausfallhaftung um sog. Ausfallhaftungsbestände handelt, kann die Gemeinde zunächst die Einrede der Vorausklage geltend machen, bevor sie selber in Anspruch genommen wird. Derzeit bestehen noch entsprechende Ausfallbürgschaften für 12 Bauherren (Vorjahr 12) mit 14 Darlehenskonten (Vorjahr 14) und einem Restkapital zum 01.01.2025 in Höhe von 238.420,52 € (Vorjahr 262.276,91 €). Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Restkapital um 23.856,39 € verringert.

Zu Tagesordnungspunkt 9

Durch den Bürgermeister werden Informationen zu verschiedenen Themen bekannt gegeben.

Zu Tagesordnungspunkt 10

Den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wird Gelegenheit gegeben, Anfragen an die Gemeindeverwaltung zu stellen.

Erscheinung
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025

Orte

Starzach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Starzach
24.01.2025
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