Gemeinderat

Einladung zur Sitzung des Gemeinderats

Am Donnerstag, 3. Juli 2025, findet um 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Leutenbach eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Hierzu...

Am Donnerstag, 3. Juli 2025, findet um 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Leutenbach eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Hierzu ist die Bevölkerung freundlich eingeladen.

1.

Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung und Kanalaufdimensionierung in der Wiesentalstraße im Wohnbezirk Nellmersbach

Die Arbeiten wurden öffentlich zur Vergabe ausgeschrieben. Zur Submission am 17.06.2025 lagen insgesamt vier Angebote vor. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.

2.

Regenrückhaltung Netto Winnender Straße „Flutmulde“

Im Zuge der Erstellung des Discounters wurde zur Ableitung des Niederschlagswassers entlang des Buchenbachs eine Mulde erstellt. Bei der Überprüfung aufgrund von Anregungen aus der Bürgerschaft im Zuge des Hochwasserereignisses vom 03.06.2024 wurde festgestellt, dass diese Mulde kürzer ausgeführt wurde als ursprünglich beantragt und genehmigt. Daraufhin hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landratsamt den Sachverhalt überprüft. Die Verwaltung berichtet über das Ergebnis der Überprüfung.

3.

Windpark Hörnle: Beteiligung an der Windparkgesellschaft

Die Stadtwerke Backnang und Stadtwerke Winnenden sowie die Firma Uhl Windkraft und die Hofkammer des Hauses Württemberg haben sich zu einer Projektgesellschaft zusammengeschlossen, mit dem Ziel, im Waldgebiet Hörnle nahe Nellmersbach drei Windräder zu erstellen. Die Projektfläche ist in der Überarbeitung des Regionalplans als Vorrangfläche für Windkraftanlagen vorgesehen. Den Kommunen Allmersbach im Tal, Berglen und Leutenbach wurde als Anliegerkommunen eine Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von jeweils 3,26 Prozent angeboten. Die Gemeinde hat damit die Möglichkeit, an der Erzeugung von Ökostrom vor Ort mitzuwirken. Mit dieser Entscheidung ist noch nicht gesichert, dass der Windpark auch tatsächlich gebaut wird. Das Genehmigungsverfahren wurde erst vor Kurzem begonnen, zudem ist der Regionalplan zur Ausweisung der Vorrangflächen noch nicht endgültig beschlossen. Der Gemeinderat entscheidet über die Beteiligung an der Windparkgesellschaft „Hörnle“.

4.

Konzessionsvergabe Gasnetz

Das Verfahren zur Vergabe der Gasnetzkonzession steht vor dem Abschluss. Nach dem Rückzug von Konkurrenten verbleibt einzig das Angebot der Netze BW, die die Übernahme des Netzes zu den rechtlich maximal möglichen Konditionen wie in der vergangenen Periode (jährlich ca. 20.000 €) anbietet. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe der Gasnetzkonzession.

5.

Gründung des Eigenbetriebs WIW Leutenbach (Werte, Immobilien, Windkraft Leutenbach)

Die Gemeinde ist Eigentümerin mehrerer bebauter Immobilien, die unterschiedlichen Nutzungen unterliegen. Die Bereitstellung, technische Unterhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Objekte erfolgen bislang innerhalb des Kernhaushalts. Die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Gebäuden ist eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung und nachhaltige Sicherung kommunaler Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge. Gerade die Investition in diese Bereiche (z. B. Bau der Bahnhofstraße 64) hat die Verschuldung des Kernhaushalts in den letzten Jahren stark ansteigen lassen. Um künftige Investitionen haushaltssystematisch besser abbilden zu können, beabsichtigt die Gemeinde Leutenbach die Gründung eines Eigenbetriebs für den Bereich Immobilienwirtschaft und Werte. In diesem Eigenbetrieb sollen künftig Investitionen und Aktivitäten insbesondere in den Bereichen Wohnungsbau, Gewerbeimmobilien und Windkraft gebündelt werden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Organisationsform besteht darin, dass die im Zusammenhang mit diesen Investitionen entstehenden Verbindlichkeiten unmittelbar dem Eigenbetrieb zugeordnet werden können. Darüber hinaus kann nachgewiesen werden, dass es sich um sogenannte „rentierliche Schulden“ handelt – also um Verbindlichkeiten, denen Einnahmen gegenüberstehen und die damit wirtschaftlich tragfähig sind. Mit dieser Maßnahme verfolgt die Gemeinde das Ziel, ihre Haushaltsstruktur nachhaltig zu stärken und zukünftige Investitionen in zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge effizient und transparent umzusetzen.

6.

Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden am 23.7.2025: Weisungserteilung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe

Der Gemeinderat erteilt Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Verbandsversammlung zu folgenden Themen:

  • Bestellung der neuen Geschäftsführerin Frau Kästner
  • Feststellung des Jahresabschlusses für das Rechnungsjahr 2023
7.

Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserklärwerk Buchenbachtal am 16.7.2025: Weisungserteilung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe

Der Gemeinderat erteilt Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Verbandsversammlung zu folgenden Themen:

  • Vergabe von Ingenieursleistungen 2. Abschnitt Sanierung Faulturm (Fassade und Klärgasleitung)
8.

Weisungserteilung Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlungen der Netzgesellschaften Leutenbach und Zustimmung zur Verlängerung des Gesellschafterdarlehens

Der Gemeinderat erteilt Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlungen am 21.7.2025 (Thema insbesondere Jahresabschluss 2024).

9.

Ehrung des Gemeindetags Baden-Württemberg

Gemeinderat Bernd Pfau wird für 10 Jahre ehrenamtliches Wirken im Gemeinderat geehrt.

10.Bekanntgaben / aktuelle Informationen

Die Unterlagen zur öffentlichen Sitzung können rechtzeitig vor dem Sitzungstag über die Gemeindehomepage unter leutenbach.ris-portal.de abgerufen werden.

Leutenbach, den 26. Juni 2025

gez.

Jürgen Kiesl

Bürgermeister

Erscheinung
Leute – Amtsblatt der Gemeinde Leutenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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