Aus den Rathäusern

Einladung zur Sitzung des Gemeinderats am 31.03.2025

Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 31.03.2025, um 19:15 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach,...

Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 31.03.2025, um 19:15 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach, wird die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Sitzung über den YouTube-Kanal der Gemeinde zu verfolgen. Den Link hierzu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde www.starzach.de.

TAGESORDNUNG

1.

Fragestunde für Kinder, Jugendliche und Einwohner*innen

2.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

3.

Ernennung von drei Feuerwehrmitgliedern zu Ehrenmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Starzach
Hier:
Feuerwehrkamerad Waldemar Thielmann, Abteilung Bierlingen
Feuerwehrkamerad Karl-Josef Gauß, Abteilung Felldorf
Feuerwehrkamerad Diemtar Saile, Abteilung Sulzau

2025/023

4.

Kindergartenangelegenheiten

Hier: Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026

2025/033

5.

Region der Lebensretter, Region Tübingen, hier: Installation zusätzlicher öffentlich zugänglicher automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in Starzach

2025/036

6.

Geplanter Windpark Starzach, hier: Antrag Fraktion „Kurswechsel“ vom 10.02.25 auf gutachterliche Prüfung des Gestattungsvertrags zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen (Fundamentvertrag) vom 23.03.2023

2025/034

7.

Mehrzweckhalle Wachendorf, hier: Antrag der BI Pro Natur Starzach vom 25.02.2025 auf Nutzung für eine Bürgerinformation zum Thema Windpark Starzach

2025/035

8.

Kindergartenangelegenheiten, Erweiterung bzw. Neubau der KiTa Bierlingen

Hier:
- Vergabe der Möblierung
- Vergabe der Küchen
- Vergabe der Sanitär-Trennwände
- Vergabe der Baureinigung

2025/030

9.

Druckleitung RÜB Eulental

Hier:
Beschaffung eines Doppelwellenzerkleinerers

2025/031

10.

Feststellung Jahresabschluss 2020 - Gemeindehaushalt

2025/025

11.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2024/2025

2025/028

12.

Bekanntgaben

13.

Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Thomas Noé

Bürgermeister

Zu Tagesordnungspunkt 1

Den Kindern, Jugendlichen sowie Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde soll die Möglichkeit gegeben werden, Fragen in Gemeindeangelegenheiten zu stellen und Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Die Beantwortung der Fragen oder die Entgegennahme von Anregungen und Vorschlägen erfolgt durch den Bürgermeister.

Zu Tagesordnungspunkt 2

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Gemeinderates sind in einer öffentlichen Sitzung bekannt zu machen. Dadurch soll dem Informationsrecht der Einwohnerinnen und Einwohner nachgekommen werden. Nicht berichtet wird über den Gang der Verhandlungen und über die Abstimmung.

Zu Tagesordnungspunkt 3

Gemäß § 8 der Satzung für eine Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen vom 26.04.2021 (Feuerwehrsatzung - FwSAbt) kann der Gemeinderat auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses Personen, die sich durch ihre langjährige Tätigkeit und Hilfsbereitschaft um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied verleihen. Der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Starzach hat in seiner Sitzung am 24.02.2025 beschlossen, dem Gemeinderat die Ernennung von drei Feuerwehrkameraden zu Ehrenmitgliedern vorzuschlagen. Seitens der Gemeindeverwaltung werden die Anträge befürwortet und unterstützt, weshalb dem Gemeinderat eine entsprechende Beschlussfassung vorgeschlagen wird.

Zu Tagesordnungspunkt 4

Die derzeit geltenden Elternbeiträge für die Kitas wurden zum 01.01.2024 durch einen Gemeinderatsbeschluss in öffentlicher Sitzung am 27.11.2023 festgelegt. Im März 2024 hat die Verwaltung die jährlich erscheinende Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kita-Jahr 2024/2025 sowie 2025/2026 erhalten. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch die Elternbeteiligung. Für das Kita-Jahr 2024/2025 wird eine Erhöhung von 7,5 % sowie für das Kita-Jahr 2024/2025 eine Erhöhung um 7,3 % der Elternbeiträge empfohlen.

Nach wie vor unterliegt die Arbeit in der frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst. Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge wird in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Träger und Familien belasten, zunehmend herausfordernd. Ein zentrales Anliegen der Verwaltung ist es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten. Am 27.03.2025 fand eine Besprechung mit den aktuellen Elternbeiräten aller vier Kindertageseinrichtungen statt, um über die von der Verwaltung geplanten Erhöhung der Kindergartengebühren i. H. v. 10 % zu informieren. Der Gemeinderat hat über die geplante Anpassung der Gebühren zu beraten und zu entscheiden.

Zu Tagesordnungspunkt 5

Beim Projekt Region der Lebensretter geht es im Kern darum, die Reanimationsversorgung (bundesweit) für die Bevölkerung zu verbessern. Der Verein Region der Lebensretter e. V. hat seit 2018 ein App-basiertes System etabliert, mit dem Rettungsleitstellen registrierte Ersthelfende über Smartphone in der unmittelbaren Nähe des Notfalls orten und alarmieren können. Diese professionellen Retter, die in den ersten 3–5 Minuten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand eintreffen, können die Überlebenschance der Patienten verdoppeln bis vervierfachen.

Auch die Region Tübingen ist seit September 2024 mit dem Lebensretter-System am Start und aus Starzach sind bereits Lebensretter gemeldet bzw. waren schon im Einsatz. Damit in allen Starzacher Ortsteilen geeignete und 24/7 erreichbare AEDs installiert werden können, haben DRK-Bereitschaft Starzach, Freiwillige Feuerwehr Starzach, das Hausmeister-Team und die Gemeindeverwaltung gemeinsam nach geeigneten Standorten gesucht (im Ortsteil Felldorf ist bereits ein geeignetes Gerät vorhanden). Angebote zu Beschaffung von vier AEDs sowie deren Anschluss an die Stromversorgung wurden eingeholt. Zur Finanzierung der AED-Beschaffung liegen bereits mehrere Spendenzusagen vor. Der Gemeinderat hat über die Beschaffung zu beraten und zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 6

Am 24.10.2022 befasste sich der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung mit dem geplanten Windpark. Zuletzt hat sich der Gemeinderat am 23. Juli 2024 in öffentlicher Sitzung mit dem Thema befasst. Damals wurde der Projektstatusbericht der Stadtwerke Tübingen vorgestellt.

Am 19.12.2024 wurde ein Antrag auf Akteneinsicht nach § 34 Abs. 1 S. 4 Gemeindeordnung, welcher von 7 Gemeinderäten unterzeichnet wurde, eingereicht. Damit alle (neuen) Mitglieder des Gemeinderates über den gleichen Wissensstand verfügen, wurde in der Sitzung vom 19.12.2024 besprochen, den Gestattungsvertrag per Drucksache dem gesamten Gemeinderat vorzulegen und so den Antrag abzuarbeiten. Dies erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung vom 27.01.2025.

Mit Schreiben vom 10.02.2025 wurde durch die Fraktion „Kurswechsel“ der Antrag gestellt, den bestehenden Vertrag überprüfen zu lassen. Bei einem Gesprächstermin am 25.02.2025 zwischen antragstellenden Fraktionsmitgliedern und dem Unterzeichner wurde die weitere Vorgehensweise besprochen und einvernehmlich abgestimmt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine gutachterliche Überprüfung des bestehenden Vertrages, insbesondere unter der im Antrag vom 10.02.2025 genannten Begründung, nicht erforderlich. Wie schon mehrfach und zu unterschiedlichen Gelegenheiten durch Bürgermeister Noé öffentlich geäußert, ist er ein Unterstützer des Ausbaus erneuerbarer Energien. Ebenfalls ist er der Auffassung, dass der abgeschlossene Vertrag für die Gemeinde Starzach insgesamt mehr Vorteile als Nachteile bringt, obwohl er alle möglichen Risiken auch nicht ausschließen kann. Der Gemeinderat hat über die Beauftragung einer gutachterlichen Prüfung zu entscheiden.

Zu Tagesordnungspunkt 7

Am 25.02.2025 ging ein Antrag der Sprecher der BI „Pro Natur Starzach“ per Mail bei der Gemeindeverwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderates ein. Durch die Sprecher der BI wird eine Nutzung der Mehrzweckhalle Wachendorf zur Durchführung einer Veranstaltung mit dem Referenten Dipl.-Ing. Manfred Fuss aus Baiereck am 11.04.2025 oder am 09.05.2025 beantragt. Die Einladung soll auf 19.00 Uhr lauten. Weiterhin wird im Antrag angefragt, ob Aktionen, Termine und Infos im Mitteilungsblatt durch die BI veröffentlicht werden dürfen. Den unterzeichnenden Sprecher der BI ist spätestens seit einem Gespräch vom 17.10.2023 die (noch immer) aktuelle Rechtssituation zur Nutzung der Mehrzweckhalle bekannt, ebenso die Möglichkeit, einen Antrag auf Nutzung beim Gemeinderat zu stellen. Der Bürgermeister ist nach § 1 Abs. 5 nur berechtigt, zu den Regelungen des § 1 Abs. 2 und 3 im Einzelfall nach eigenem Ermessen eine Nutzungsbewilligung zu erteilen, nicht aber für politische Veranstaltungen (vgl. 1 Abs. 4), worunter die Informationsveranstaltungen der BI fallen. Eine Nutzung der MZH Wachendorf ist daher nach Rechtsauffassung des Bürgermeisters nicht möglich, weshalb er den Antrag auch ablehnen wird. Hinsichtlich der Frage zur Veröffentlichung der BI im Mitteilungsblatt ist erneut auf das Redaktionsstatut der Gemeinde vom 16.12.2020 zu verweisen. Hiernach wären Anzeigenschaltungen der BI möglich.

Der Gemeinderat hat insbesondere über den Antrag zur Überlassung der Mehrzweckhalle Wachendorf zu beraten und zu entscheiden.

Zu Tagesordnungspunkt 8

Zuletzt hatte sich der Gemeinderat mit mehreren Vergaben am Bauvorhaben „Erweiterung Kindergarten Bierlingen“ am 19.12.2024 in öffentlicher Sitzung befasst und Vergabeentscheidungen getroffen. Am 05. März 2025 erfolgte die Angebotseröffnung für mehrere Gewerke, nachdem jeweils eine beschränkte Ausschreibung stattfand. Nach Durchsicht und Prüfung der eingegangenen Angebote wurde die dazugehörige Angebotsübersicht und der Preisspiegel durch das Architektenbüro Schmelzle erstellt und an die Gemeindeverwaltung Starzach gesendet. Durch diese wurden Vergabevorschläge vorbereitet.

Der Gemeinderat hat die Vergabeentscheidungen zu treffen.

Zu Tagesordnungspunkt 9

Die Gemeinde Starzach erhielt wiederholt Beschwerden über erhebliche Lärmbelästigungen durch die Pumpstation am Regenüberlaufbecken (RÜB) Eulental, insbesondere von Anwohnern in Bierlingen. Die Störgeräusche resultieren aus dem Betrieb der Pumpen über die Druckleitung, die das Abwasser über die betroffenen Grundstücke transportiert. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins am 14. Januar 2025 hat eine Firma, die für Lieferung und Wartung der Pumpen verantwortlich ist, technische Lösungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Lärmbelastung erörtert. Eine langfristige Lösung könnte der Einbau eines Zerkleinerers vor der Pumpe sein, um Vibrationen und Lärmemissionen zu reduzieren. Diese Lösungsmöglichkeit hat sich laut der Firma bereits in anderen Kommunen bewährt. Aus Sicht der Verwaltung stellt der Zerkleinerer die einzige langfristige Lösungsmöglichkeit dar. Der Gemeinderat hat über die Beauftragung zu entscheiden.

Zu Tagesordnungspunkt 10

Zuletzt hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 29. April 2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 festgestellt. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 in der Gemeinderatssitzung am 31.03.2025 ist es der Gemeinde Starzach möglich, nach der Umstellung auf das NKHR, den zweiten Jahresabschluss aufzustellen.

Insgesamt fällt der Jahresabschluss 2022 positiv mit Überschüssen im ordentlichen Ergebnis und Sonderergebnis aus. Der Gemeinderat hat über den Jahresabschluss 2020 und die Verwendung der Überschüsse zu beraten und zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 11

Zuletzt hat der Gemeinderat über den Doppelhaushalt 2024 / 2025 in öffentlicher Sitzung vom 18. November 2024 beraten sowie den eingebrachten Entwurf des Haushaltplanes (Stand 07. November 2024) mit Änderungen mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung reichte am 19. November 2024 den Haushaltsplan daraufhin bei der Kommunalaufsicht für das Genehmigungsverfahren ein, in dessen Folge am 09. Januar 2025 zu einem persönlichen Gesprächstermin in das Landratsamt eingeladen wurde. Im Rahmen des Termins wurde insbesondere erläutert, dass die Finanzplanung anzupassen sei, sowie weitere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig sind.

Seitens der Verwaltung wurde die Finanzplanung angepasst sowie weitere Konsolidierungsvorschläge erarbeitet, über die der Gemeinderat zu beraten und zu beschließen hat. Auch wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Haushaltsplan 2024/2025 zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 12

Durch den Bürgermeister werden Informationen zu verschiedenen Themen bekannt gegeben.

Zu Tagesordnungspunkt 13

Den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wird Gelegenheit gegeben, Anfragen an die Gemeindeverwaltung zu stellen.

Erscheinung
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

Orte

Starzach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Starzach
28.03.2025
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