Am Dienstag, 16. September 2025, findet um 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Leutenbach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt. Hierzu ist die Bevölkerung freundlich eingeladen.
1. | Umbau/Sanierung Rathaus: Vergabe Tragwerksplanung Im Zuge der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistung für die Tragwerksplanung konnten insgesamt fünf Büros Angebote abgeben und sich einer Bewertungskommission vorstellen. Eine tatsächliche Vergabesumme steht erst mit der Berechnung der Gesamtkosten zu einem späteren Zeitpunkt fest. Der Technische Ausschuss entscheidet über die Vergabe auf Grundlage der Empfehlung der Auswahlkommission. |
2. | Bauvorhaben Walkmühlenstraße 85
Die Bauherren planen einen rückwärtigen Anbau an das bestehende Wohngebäude sowie die Errichtung von zwei Dachgauben. Da Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan erforderlich werden und der Anbau im Überschwemmungsgebiet liegt, entscheidet der Technische Ausschuss über das Einvernehmen der Gemeinde. |
3. | Bauvorhaben Zum Holderbusch 34/1
Die Bauherren möchten auf dem noch unbebauten Grundstück ein neues Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport errichten. Da Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan erforderlich werden, entscheidet der Technische Ausschuss über das Einvernehmen der Gemeinde. |
4. | Bauvorhaben Zum Holderbusch 34
Auf dem noch unbebauten Grundstück ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage geplant. Da Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan erforderlich werden, entscheidet der Technische Ausschuss über das Einvernehmen der Gemeinde. |
5. | Bauvorhaben Eichendorffstraße 16
Die Bauherrin plant den Innenumbau des bestehenden Wohngebäudes sowie einen rückwärtigen Anbau Richtung Südosten. Da Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan erforderlich werden, entscheidet der Technische Ausschuss über das Einvernehmen der Gemeinde. |
6. | Bauvorhaben Flurstück 797/2 – Gewerbegebiet an der Robert-Bosch-Straße
Die Bauherrin plant die Errichtung einer Lagerhalle. Direkt anschließend soll ein gemischt genutztes Gebäude mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sowie zwei Wohneinheiten im 2. und 3. Obergeschoss entstehen. Da Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan erforderlich werden, entscheidet der Technische Ausschuss über das Einvernehmen der Gemeinde. |
7. | Bekanntgaben / aktuelle Informationen |
Die Unterlagen zur öffentlichen Sitzung können rechtzeitig vor dem Sitzungstag über die Gemeindehomepage unter leutenbach.ris-portal.de abgerufen werden.
Leutenbach, den 11. September 2025
gez.
Jürgen Kiesl
Bürgermeister