Bürgermeisteramt Altdorf
71155 Altdorf
Aus den Rathäusern

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Altdorf am 18. Februar 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Altdorf in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 beschlossen, eine Versammlung...

Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Altdorf in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Altdorf einzuberufen.

Die Einberufung der Jagdgenossen ist insbesondere aufgrund der Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung und der Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum 1. April 2025 erforderlich.

Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Altdorf werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

1. Begrüßung

2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen

4. Allgemeine und rechtliche Erläuterungen

5. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft

6. Beschluss über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat

7. Beschluss über die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks

8. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung

9. Verschiedenes

Die Versammlung findet am Dienstag, 18. Februar 2025, um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhauses Altdorf statt. Der Bürgersaal ist ab ca. 18.15 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Um die Registrierung einfacher zu gestalten, wäre eine Voranmeldung bis zum 17. Februar 2025 per E-Mail an ruhmund@altdorf-bb.de unter Nennung des Namens und des Geburtsdatums sehr wünschenswert.

Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Miteigentümer eines Grundstückes können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter vertreten lassen.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Altdorf. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

Der Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft Altdorf liegt in der Zeit vom 3. Februar bis zum 18. Februar 2025 während der Öffnungszeiten des Rathauses Altdorf im Büro, Zimmer 1, im Dachgeschoss, Kirchplatz 5, zur Einsichtnahme der Jagdgenossen aus.

Erwin Heller

Bürgermeister

Erscheinung
Altdorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

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Altdorf

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