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Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Lückenstraße Flurstück 1201/5“ und Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB am 8.5.2025 die Aufstellung des folgenden...
Übersichtsplan
ÜbersichtsplanFoto: Kartengrundlage: Vermessungs- und Katasteramt

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB am 8.5.2025 die Aufstellung des folgenden Bebauungsplans beschlossen und gleichzeitig dem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 101/3 Heilbronn-Frankenbach

„Lückenstraße Flurstück 1201/5“

mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung des Bebauungsplans 101/1A

Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungsbüros Käser Ingenieure vom 7.3.2025 umgrenzt und umfasst das Flurstück 1201/5 (siehe Übersichtsplan).

Planungsziel

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um auf einer brachliegenden innerörtlichen Fläche ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten inklusive Tiefgarage und zugehörigen Nebenanlagen bauen zu können. Der Standort bietet sich aufgrund der zentralen und integrierten Lage städtebaulich als „Baulücke“ für eine angemessene Innenentwicklungsmaßnahme zur Generierung von Wohnraum an.

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros Käser Ingenieure vom 7.3.2025 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros Andreas Mörlein vom 7.3.2025.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten

  • die Begründung vom 7.3.2025 und
  • artenschutzrechtliche Bewertung des Büros Wagner + Simon GmbH vom 19.8.2024

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Veröffentlichung des Entwurfs

Die maßgebenden Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

2.6. – 15.7.2025

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel. 07131/56-3235).

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.

Heilbronn, 9.5.2025

Stadt Heilbronn

Bürgermeisteramt

In Vertretung

Ringle

Bürgermeister

Anhang
Übersichtsplan
Erscheinung
Mitteilungsblatt Frankenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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