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Einmalige Übernahme der Hälfte der Kosten für D-Ticket JugendBW

Seit dem 01.08.2024 bietet die Gemeinde Dossenheim neu zugezogenen Studenten, die Dossenheim als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz anmelden, die Übernahme...

Seit dem 01.08.2024 bietet die Gemeinde Dossenheim neu zugezogenen Studenten, die Dossenheim als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz anmelden, die Übernahme der Hälfte der Kosten des D-Ticket JugendBW an.

Das Angebot gilt ausschließlich für Neuanmeldungen von Studenten bis einschließlich 26 Jahre, ab dem 01.08.2024 für Hauptwohnung oder alleinigen Wohnsitz.


Das D-Ticket JugendBW muss innerhalb des Kalenderjahres des Zuzuges erfolgen.

Es erfolgt eine einmalige Übernahme der Hälfte der Kosten für das D-Ticket JugendBW in Höhe von maximal 182,50 €.

Folgende Unterlagen werden zur Beantragung benötigt:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass etc.
  • Gültiger Studentenausweis
  • Gültiges D-Ticket JugendBW
  • Zahlungsnachweis / Quittung / Kontoauszug etc.

Der ausgefüllte Antrag kann mit allen nötigen Unterlagen in Kopie, siehe oben, in den braunen Briefkasten „Bürgermeisteramt“ vor dem Rathaus eingeworfen werden. Den Antrag erhalten Sie an der Information im Rathaus, oder auf www.dossenheim.de.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit einen Termin im Bürgerbüro über www.dossenheim.de zu buchen und alle Unterlagen dort vorzulegen.

Erscheinung
Gemeinde-Nachrichten Dossenheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024
von Bürgermeisteramt Dossenheim
09.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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