Einreichung von Vorschlägen zur Ehrung langjähriger verdienter Vereinsmitglieder 2025

Die Stadt Blumberg bekundet ihre Verbundenheit mit den örtlichen Vereinen und deren aktiven Mitgliedern durch eine Ehrung, die besonders das Vereinsehrenamt...

Die Stadt Blumberg bekundet ihre Verbundenheit mit den örtlichen Vereinen und deren aktiven Mitgliedern durch eine Ehrung, die besonders das Vereinsehrenamt würdigt. Aus diesem Grund ruft die Stadt Blumberg dazu auf, Vorschläge für eine Ehrung nach den Vereinsförderrichtlinien bis zum 29. August 2025 bei der Stadtverwaltung Blumberg, Hauptamt, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg einzureichen. Die Ehrungsvoraussetzungen sind im Einzelnen nachfolgend noch einmal aufgeführt.

Ehrungsvoraussetzung:

  1. Antragsberechtigt ist jeder Blumberger Verein. Die Antragstellung erfolgt formlos mit den entsprechenden Nachweisen.

  1. Geehrt wird,

  • wer mindestens 15 Jahre in verantwortlicher Funktion im Vereinsvorstand tätig ist (war).
  • wer mindestens 15 Jahre als Dirigent, Trainer, Übungs- oder Abteilungsleiter im Amt ist (war).
  • wer mindestens 30 Jahre in einem Verein aktiv ist (war).
  • wer als Einzelsportler/-in oder Mannschaft, als Musiker/-in, Sänger/-in, als Chor, Musikverein oder Gleichgestelltes auf Landes- oder Bundesebene außerordentliche Leistungen erbracht hat.

  1. Die Ehrung erfolgt durch den Bürgermeister der Stadt Blumberg. Die Ehrung besteht aus einer Ehrenurkunde und der städtischen Ehrenmedaille.

  1. Ehrungen können bei offiziellen Vereinsjubiläen (siehe Ziffer IV der Förderrichtlinie) vorgenommen werden.

  1. Eine Ehrung mit der Ehrenmedaille kann nicht mehr erfolgen, wenn diese bereits verliehen wurde.

Die Stadt Blumberg freut sich über zahlreiche Anträge. Fragen zu den Ehrungsvoraus-setzungen beantwortet Ihnen Hauptamtsleiterin Nicole Schautzgy, Tel.: 07702/51120 oder gerne auch per E-Mail: nicole.schautzgy@stadt-blumberg.de

Erscheinung
Blumberg Aktuell – Amtsblatt der Stadt Blumberg mit Randen und den Stadtteilen
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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