Die Stadt Blumberg bekundet ihre Verbundenheit mit den örtlichen Vereinen und deren aktiven Mitgliedern durch eine Ehrung, die besonders das Vereinsehrenamt würdigt. Aus diesem Grund ruft die Stadt Blumberg dazu auf, Vorschläge für eine Ehrung nach den Vereinsförderrichtlinien bis zum 29. August 2025 bei der Stadtverwaltung Blumberg, Hauptamt, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg einzureichen. Die Ehrungsvoraussetzungen sind im Einzelnen nachfolgend noch einmal aufgeführt.
Ehrungsvoraussetzung:
Die Stadt Blumberg freut sich über zahlreiche Anträge. Fragen zu den Ehrungsvoraus-setzungen beantwortet Ihnen Hauptamtsleiterin Nicole Schautzgy, Tel.: 07702/51120 oder gerne auch per E-Mail: nicole.schautzgy@stadt-blumberg.de