Nussbaum-Logo
Kommunalpolitik

Einrichtung von Halteverboten in den Wintermonaten (Winterhalteverbote)

Bisher musste die Gemeinde noch keinen Gebrauch davon machen, da der Schnee ausblieb, doch es kann uns durchaus noch treffen. Leider müssen die Räum-...

Bisher musste die Gemeinde noch keinen Gebrauch davon machen, da der Schnee ausblieb, doch es kann uns durchaus noch treffen.

Leider müssen die Räum- und Streudienste immer wieder feststellen, dass bei Schnee an Stellen geparkt wird, die bei normalen Witterungsverhältnissen keine Gefahren darstellen, sehr wohl aber bei entsprechender Schneelage.

Vor allem in den Industriegebieten, im Wohngebiet Steinach und an einigen Kurvenbereichen im Kernort entstehen durch abgestellte Fahrzeuge Gefahrenpunkte. Um diese zu vermeiden, darf die Gemeinde an diesen Stellen sog. Winterhalteverbote einrichten, d. h. es werden Halteverbotsschilder aufgestellt. Das Abstellen von Fahrzeugen ist dann hier verboten und bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld verhängt werden.

Sollte der Schnee doch noch kommen, bitten wir um entsprechende Beachtung. Jeder Fahrzeughalter sollte sein Fahrzeug auf privater Hoffläche abstellen. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Abstellplätze nicht geräumt werden und das Fahrzeug einfach am Straßenrand abgestellt wird.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Pfalzgrafenweiler
Kategorien
Aus den Rathäusern
Kommunalpolitik
Politik