
Zum 1. Oktober 2025 wurden zwei Stadtjäger für die Gemeinde Adelberg eingesetzt.
Sie sind lediglich in befriedeten Bezirken tätig, also auf Flächen, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf. Die Jagdpächter betreuen weiterhin alle sonstigen Bereiche.
Stadtjäger beraten und unterstützen in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere in Siedlungsbereichen. Jagdpächter hatten bisher kaum Möglichkeiten, in „befriedeten Bezirken“ wie beispielsweise in Wohnhäusern oder Hausgärten tätig zu werden. Durch Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) können Gemeinden Stadtjäger einsetzen. Stadtjäger sind umfassend qualifiziert, um bei Konfliktfällen mit Wildtieren innerhalb befriedeter Bezirke zu beraten und zu unterstützen. Sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, dürfen Stadtjäger auch die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben.
Die Beauftragung der Stadtjäger erfolgt durch die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten.
Grundsätzlich dürfen Stadtjäger, die im Übrigen eine gesonderte Ausbildung erhalten, nur bei bestimmten Tieren tätig werden. Dies ist im sogenannten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) geregelt. Dazu gehören beispielsweise Arten wie Marder, Füchse, Nutrias, Waschbären, Raben, Krähen oder Wildtauben. Bei Arten, die unter das Naturschutzgesetz fallen, darf ein Stadtjäger nicht tätig werden und es muss die Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium) informiert werden.
Die Kosten für den Einsatz tragen – analog zur Schädlingsbekämpfung im privaten Bereich - die jeweiligen Auftraggebenden selbst.
Die Stadtjäger sind unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Markus Hamp
Mobil: 0162 3456889
E-Mail: markushamp89@gmail.com
Martin Holler
Tel.: 07166/8884019
Mobil: 0152 23921780
E-Mail: info@canis-mutus.de