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Einschulung im Schuljahr 2025/2026

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren wurden, werden ab dem 1. August 2025 schulpflichtig. Als Eltern eines schulpflichtigen...

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren wurden, werden ab dem 1. August 2025 schulpflichtig.

Als Eltern eines schulpflichtigen Kindes erhalten Sie einen Brief mit allen Unterlagen, die Sie zur Anmeldung benötigen. Bitte füllen Sie alle Unterlagen aus und lassen uns diese bis zum 12. Februar 2025 wieder zukommen.

Den genauen Termin zur Schulanmeldung, der für Sie vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte den Anmeldeunterlagen. Die Anmeldung ist nur mit Kind möglich!

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch, den Nachweis der Masernschutzimpfung, das Ergebnis der Vorschuluntersuchung, den Rückmeldebogen des Kindergartens über die Schulfähigkeit sowie Ihre Ausweispapiere mit.

Wichtiger Hinweis:

Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern auch angemeldet werden und erhalten den Status eines schulpflichtigen Kindes, d.h. die Eltern lösen die Schulpflicht aus.

Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes. Bitte setzen Sie sich ggf. mit der Schulleitung in Verbindung.

Martin Rupp, Rektor der Schillerschule Nußloch

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