Die bis zum 30.06.2019 geborenen Kinder werden am 1. August 2025 schulpflichtig.
Alle Eltern erhalten eine Einladung zur Anmeldung ihres Kindes zugesandt.
Eltern, denen eine Anmeldeaufforderung zugesandt worden ist, sind verpflichtet, ihre Kinder an der aufnehmenden Schule anzumelden.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde oder das Stammbuch sowie das gelbe Ergebnisblatt der Vorschuluntersuchung mit.
Wichtiger Hinweis:
Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern auch angemeldet werden und erhalten den Status eines schulpflichtigen Kindes, d.h. die Eltern lösen die Schulpflicht aus. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes. Bitte setzen Sie sich ggf. mit der Schulleitung in Verbindung.
Tamara Oser
Rektorin der Lindenschule