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Einspruch gegen Neubau Systemparkhaus P 26 Landesmesse Stuttgart

Schutzgemeinschaft Filder cc G. Visintin, gvisintin@aol.com, 0179 2050449, www.schutzgemeinschaft-filder.de Die Schutzgemeinschaft Filder hat Einspruch...

Schutzgemeinschaft Filder cc G. Visintin, gvisintin@aol.com, 0179 2050449, www.schutzgemeinschaft-filder.de
Die Schutzgemeinschaft Filder hat Einspruch gegen die Planung eines riesigen zusätzlichen Parkhauses an der Messe Stuttgart erhoben (Plangenehmigungsverfahren Az. RPS24-4261-15).

Mit folgender Begründung:

  1. Der Antrag auf Plangenehmigung scheitert am Fehlen des Bedarfs. Die Landesmesse Stuttgart ist mit öffentlichen Parkplätzen ausreichend zukunftssicher ausgestattet. Dies gilt vor allem im Blick auf die optimal verfügbare Erschließung mit Mitteln des ÖPNV und vor allem durch den neuen Bahnhof Messe/Flughafen für den Fernverkehr. Dies reduziert den Bedarf an Parkierungsraum nachhaltig.
  2. Das erhebliche Bauvolumen mit einem 120 m langen und 34 m breiten, 8-stöckigen Parkhaus ist eine optische Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Das Parkhaus würde zum dominierenden Gebäude in der Umgebung von Messe und Flughafen.
  3. Das Parkhaus bedeutet eine nicht unwesentliche Versiegelung heute nur gering versiegelter Flächen, was auch durch die offene Ableitung des Regenwassers nicht hinreichend ausgeglichen wird.
  4. Der Querriegel gegen die Hauptwindrichtung West verschlechtert die Belüftung des östlich angrenzenden Messegebiets und damit mangels Durchmischung die Luftqualität durch die zusätzliche Belastung mit Abgasen und deren Schadstoffen.
  5. Nach alledem kommt die nur oberflächliche Vorprüfung nach § 12 Abs.5 Satz 1 Nr. 2 UVwG zu einem nicht zutreffenden Ergebnis: Der oben unter 2 bis 4 beschriebene Eingriffsumfang erfordert nach unserer Überzeugung eine UVP-Pflicht. Die Plangenehmigung (nach § 3 Landesmessegesetz i.V.m. § 74 Abs.6 LVerwVG) ist schon aufgrund der nicht erfolgten UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) deshalb zu versagen, fordert die SG Filder.
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wolfschlugen
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Ausgabe 16/2026
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