Die Verwaltung gibt an, die Friedhofsgebühren seien letztmals zum 1.9.2022 angepasst worden. Nachdem ab 2025 als neue Bestattungsart die herkömmliche Erdbestattung (ohne Grabkammer) angeboten werden könne, sei eine Festsetzung der Gebühren erforderlich geworden. Im Zuge der Anpassung der Gebührensätze sei auch der Textteil der Satzung aktualisiert worden. Die Verwaltung erläutert die Vorgaben für die Kalkulation.
Einzelne Gebührensätze werden von den Räten hinterfragt, beispielsweise die Bestattungsgebühr für das Erdwahlgrab und die Grabnutzungsgebühr für das Urnengemeinschaftsgrab.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nicht erlaubt sei, Grabschmuck bei den Urnenstelen und den Urnenwiesengräbern sowie bei den Wiesenerdgräbern und bei den Bestattungsbäumen niederzulegen. Dies sei nur bei der Bestattung gestattet, der Grabschmuck müsse spätestens nach 4 Wochen wieder entfernt werden.
Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung inklusive des neuen Gebührenverzeichnisses wird einstimmig beschlossen. Der komplette Satzungstext ist in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts unter den amtlichen Bekanntmachungen abgedruckt.
Die Satzung wird entsprechend der Satzung über öffentliche Bekanntmachungen auch auf der Homepage öffentlich bekannt gemacht.