Stadt Bad Wildbad
75323 Bad Wildbad
Dies und das

//Einstimmiger Beschluss zur Satzungsänderung//

Naturkindergarten öffnet früher, Gebühr korrigiert Gebührensatzung wird angepasst – Gemeinderat beschließt zwei Änderungen einstimmig Der Gemeinderat...
Angepasst an den Alltag der Familien: Der Naturkindergarten öffnet künftig schon um 7.30 Uhr.
Angepasst an den Alltag der Familien: Der Naturkindergarten öffnet künftig schon um 7.30 Uhr.Foto: Maren Moster (Archiv)

Naturkindergarten öffnet früher, Gebühr korrigiert

Gebührensatzung wird angepasst – Gemeinderat beschließt zwei Änderungen einstimmig

Der Gemeinderat hat zwei redaktionelle Änderungen an der Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen beschlossen. Die überarbeitete Satzung tritt zum 1. Mai 2025 in Kraft. Beide Anpassungen gelten als notwendig, um die Satzung an aktuelle Gegebenheiten und die tatsächliche Praxis anzupassen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Öffnungszeiten im Naturkindergarten werden angepasst

Im Naturkindergarten haben sich in den vergangenen Monaten veränderte Bring- und Abholzeiten abgezeichnet: Viele Kinder werden inzwischen schon vor 8 Uhr gebracht, während ab 13.30 Uhr kaum noch Kinder zur Betreuung vor Ort sind. Um auf diese Entwicklung zu reagieren und den Bedürfnissen von Familien besser gerecht zu werden, wurden die Öffnungszeiten gemeinsam mit der Leitung, dem Team, Elternvertretern und dem Träger überarbeitet.

Künftig öffnet der Naturkindergarten bereits um 7.30 Uhr und schließt entsprechend früher um 13.30 Uhr. Die tägliche Betreuungsdauer von sechs Stunden bleibt unverändert. Da sich an der Gesamtstundenanzahl nichts ändert, sind keine Änderungen an der Betriebserlaubnis erforderlich. Da die Öffnungszeiten in der Gebührensatzung festgeschrieben sind, ist jedoch eine Satzungsänderung notwendig.

Tippfehler in der Gebührentabelle wird korrigiert

Bei der Überarbeitung der Gebührensatzung im Jahr 2023 hatte sich beim Betreuungsmodell „Krippe mit 35 Wochenstunden“ ein Fehler eingeschlichen. Ab dem 1. Januar 2025 war dort versehentlich ein Elternbeitrag von 332 Euro aufgeführt – korrekt wären 232 Euro. Die Finanzverwaltung hatte den richtigen Betrag jedoch bereits intern erfasst, sodass die Abrechnungen stets korrekt erfolgten. Mit der nun beschlossenen Satzungsänderung wird der Fehler offiziell korrigiert.

Keine zusätzlichen Kosten

Für die beiden Änderungen entstehen der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten. Die Verwaltung betont, dass es sich um rein redaktionelle Anpassungen handelt, die für eine rechtlich einwandfreie und transparente Regelung erforderlich sind. (mm)

Erscheinung
Wildbader Anzeigenblatt mit Calmbacher Bote und den Amtlichen Bekanntmachungen von Enzklösterle
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Bad Wildbad
Enzklösterle

Kategorien

Dies und das
Panorama
von Stadt Bad WildbadRedaktion NUSSBAUM
09.05.2025
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto