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Einwohnerversammlung in Friedrichstal: Was die Bürgerinnen und Bürger bewegt

Am 13. November lud die Stadtverwaltung zum zweiten Mal in diesem Jahr zu einer Einwohnerversammlung ein. Die Veranstaltung in der Sängerhalle in Friedrichstal...
13. November, nach 18 Uhr: Einwohnerversammlung in der Sängerhalle Friedrichstal.
13. November, nach 18 Uhr: Einwohnerversammlung in der Sängerhalle Friedrichstal.Foto: Stadt Stutensee

Am 13. November lud die Stadtverwaltung zum zweiten Mal in diesem Jahr zu einer Einwohnerversammlung ein. Die Veranstaltung in der Sängerhalle in Friedrichstal widmete sich wie üblich überwiegend stadtteilbezogenen Themen. So stellte die Stadtverwaltung in Friedrichstal aktuelle Entwicklungen und den Sachstand hinsichtlich der möglichen Erweiterung der Firma Rheintal Mühlen vor. Auch die Projekte Naturkindergarten am Waldfriedhof und das geplante Kita-Projekt an der Heglach wurden thematisiert.

In der Fragestunde wünschten die Bürgerinnen und Bürger Informationen zur Unterführung Eichendorffstraße, zur Änderung des Hebesatzes sowie Auskünfte zum geplanten Glasfaserausbau in Stutensee. Viele Rückmeldungen gab es zur neuen LED-Straßenbeleuchtung in Stutensee. Bei Defekten oder Störungen der Straßenleuchten bitten wir daher nochmals darum, diese der Störungsleitstelle der Netze BW zu melden (https://www.netze-bw.de/dienstleistungskunden/beleuchtung/stoerung-strassenbeleuchtung).

Im Anschluss an die Vorträge der Stadtverwaltung konnten sich die rund 120 Teilnehmenden an insgesamt fünf Thementischen näher zu aktuellen Projekten der jeweiligen Fachämter informieren und mit den Ansprechpersonen aus der Verwaltung ins direkte Gespräch kommen. Die Thementische wurden sehr gut angenommen.

Die nächste Einwohnerversammlung ist für den 13. Mai 2025 in Spöck vorgesehen.

Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
von Stadtverwaltung Stutensee
21.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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