Wichtiger Termin für die Gemeindefinanzen
Der 30. Juni (Stichtag) eines jeden Jahres ist für jede Gemeinde ein äußerst wichtiges Datum: Die an diesem Tag festgestellte Einwohnerzahl (gezählt werden nur die gemeldeten Hauptwohnsitze) ist maßgebend für die Finanzzuweisungen des Landes an jede einzelne Stadt/Gemeinde. Dies ist die Haupteinnahmequelle unserer Gemeinde.
Es ist deshalb besonders wichtig, dass alle am 30. Juni eines jeden Jahres in der Gemeinde wohnhaften Einwohner beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind.
Wir bitten daher dringend, bei Zuzug in die Gemeinde Obernheim die Anmeldung noch vor dem 30. Juni 2025 bei der Gemeindeverwaltung während der üblichen Öffnungszeiten vorzunehmen. Auch Einwohner mit bisherigem Nebenwohnsitz in Obernheim sollten abklären, ob es nicht möglich ist, den Hauptwohnsitz in Obernheim anzumelden.
Wir bitten auch die Vermieter, ihre Mieter auf die Meldepflicht hinzuweisen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.