Aus den Rathäusern

Einwohnerzahlen am 30. Juni 2025

- Aufforderung zur sofortigen Anmeldung bzw. Ummeldung bis 30. Juni - Wichtiger Termin für die Gemeindefinanzen Der 30. Juni (Stichtag) eines jeden...

- Aufforderung zur sofortigen Anmeldung bzw. Ummeldung bis 30. Juni -

Wichtiger Termin für die Gemeindefinanzen

Der 30. Juni (Stichtag) eines jeden Jahres ist für jede Gemeinde ein äußerst wichtiges Datum: Die an diesem Tag festgestellte Einwohnerzahl (gezählt werden nur die gemeldeten Hauptwohnsitze) ist maßgebend für die Finanzzuweisungen des Landes an jede einzelne Stadt/Gemeinde. Dies ist die Haupteinnahmequelle unserer Gemeinde.

Es ist deshalb besonders wichtig, dass alle am 30. Juni eines jeden Jahres in der Gemeinde wohnhaften Einwohner beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind.

Wir bitten daher dringend, bei Zuzug in die Gemeinde Obernheim die Anmeldung noch vor dem 30. Juni 2025 bei der Gemeindeverwaltung während der üblichen Öffnungszeiten vorzunehmen. Auch Einwohner mit bisherigem Nebenwohnsitz in Obernheim sollten abklären, ob es nicht möglich ist, den Hauptwohnsitz in Obernheim anzumelden.

Wir bitten auch die Vermieter, ihre Mieter auf die Meldepflicht hinzuweisen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Erscheinung
Obernheimer Mitteilungen – Amtsblatt der Gemeinde Obernheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Obernheim
06.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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