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Einzelhandelsklasse besucht Arbeitsgericht

Das Interesse der Schüler an den Themenbereichen Kündigungen, Arbeitszeugnisse und Arbeitsgericht im Unterricht des 3. Ausbildungsjahrs Einzelhandel...
Die Auszubilden im 3. Lehrjahr Einzelhandel besuchten mit ihrer Fach- und Klassenlehrerin Diana Fuchs Anfang Februar das Arbeitsgericht in Mannheim
Die Auszubilden im 3. Lehrjahr Einzelhandel besuchten mit ihrer Fach- und Klassenlehrerin Diana Fuchs Anfang Februar das Arbeitsgericht in MannheimFoto: Bronner-Schule

Das Interesse der Schüler an den Themenbereichen Kündigungen, Arbeitszeugnisse und Arbeitsgericht im Unterricht des 3. Ausbildungsjahrs Einzelhandel war in den letzten Wochen immer größer geworden. Woraufhin sich die Auszubildenden mit Klassenlehrerin Diana Fuchs auf den Weg nach Mannheim zum Arbeitsgericht machte, um mehreren öffentlichen Güteverhandlungen beizuwohnen.

Die Auszubildenden erlebten zwei Kündigungsschutzklagen mit Abfindungsverhandlungen, unzulässigen Arbeitsplatzzuweisungen im Rahmen des Sozialplanes und ausstehenden Provisionszahlungen. Bei einer Verhandlung wurde der Beklagte (Arbeitgeber bzw. dessen Anwältin) per Videokonferenz aus Duisburg in den Gerichtssaal zugeschaltet. Dies sei seit Corona möglich, meinte der Richter, womit mehr Digitalisierung Einzug genommen habe. Allerdings bestehe weiterhin ein absolutes Aufnahmeverbot. Alles fände live statt und werde protokolliert. Letztlich gab es in zwei Fällen einen Vergleich. Der dritte Fall hatte ein offenes Ende und führte zu einer weiteren Verhandlung.

Vor und nach den Verhandlungen war jeweils Raum für Fragen der Einzelhandels-Auszubildenden, der rege genutzt wurde. In einer Verhandlungspause erklärte der Richter die Zusammenhänge. Er erwähnte, dass er sehr oft von Schulklassen, Jurastudenten und Betriebsratsmitgliedern besucht werde und sich über so viel Interesse freue. Abschließend gab er den Schülern den Rat, für den Fall aller Fälle eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, da beim Arbeitsgericht jede Partei die anfallenden Anwaltskosten selbst trage. Güteverhandlungen seien jedoch stets kostenlos und nur 3-8 % aller Fälle am Arbeitsgericht könnten nicht einvernehmlich gelöst werden.

„Die Exkursion ist absolut gelungen, einen spannenderen Unterricht können wir nicht ermöglichen“, ist sich Fach- und Klassenlehrerin Diana Fuchs sicher. Als Nächstes kommt ein Gerichtsvollzieher als Besucher in den Unterricht, auch darauf freuen sich die Schüler schon, trotz Abschlussprüfungsstress.

Fu / BeSt

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von ZBS Wiesloch
14.03.2025
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