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Einziehung eines Teilstücks

Einziehung eines Teilstücks der Straße „Kirchstraße“ Verfügung Aufgrund von § 7 Abs. 5 Straßengesetz Baden-Württemberg wird ein ca. 33 m²...
Foto: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Einziehung eines Teilstücks der Straße „Kirchstraße“

Verfügung

Aufgrund von § 7 Abs. 5 Straßengesetz Baden-Württemberg wird ein ca. 33 m² großes Teilstück der Straße „Kirchstraße“ vor den Gebäuden Kirchstraße 1 und 3 auf dem Flurstück Nr. 15/1 dem öffentlichen Verkehr entzogen. Die Einziehung erfolgt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Stadtrundschau.

Begründung

Der Straßenabschnitt der Straße „Kirchstraße“ wird eingezogen, weil er für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist. Die Fläche wird im Zuge einer Gebäudesanierung zu einer Privatfläche. Es stehen zur Verkehrsabwicklung in ausreichendem Umfang andere öffentliche Verkehrsflächen zur Verfügung. Mit der Veröffentlichung verliert diese Fläche ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei allen Dienststellen der Stadt Ostfildern mit Sitz in Ostfildern, zweckmäßigerweise beim Fachbereich BürgerService, Straßenverkehrsrecht, Hindenburgstraße 12, 73760 Ostfildern erhoben werden.

gez. Reinhardt

Erscheinung
Stadtrundschau – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ostfildern
Ausgabe 42/2024
von Stadt Ostfildern
17.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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