Eisingen rüstet sich für den Krisenfall

In Zusammenarbeit mit der EnBW führt die Gemeinde eine Krisenübung durch Eisingen. Die Gemeinde Eisingen intensiviert ihre Vorbereitungen auf mögliche...
Teilnehmer der Übung
Stabsrahmenübung im FeuerwehrhausFoto: Jennifer Krammerbauer

In Zusammenarbeit mit der EnBW führt die Gemeinde eine Krisenübung durch

Eisingen. Die Gemeinde Eisingen intensiviert ihre Vorbereitungen auf mögliche Krisensituationen. In enger Kooperation mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG führte die Gemeinde Eisingen kürzlich eine Stabsrahmenübung durch, um ihre Strategien zur Krisenbewältigung zu optimieren und die Handlungsfähigkeit im Ernstfall zu stärken.

Ein Team um Bürgermeister Sascha-Felipe Hottinger stellte sich im Rahmen der Übung verschiedenen fiktiven Bedrohungslagen und Szenarien. Ziel war es, realitätsnahe Lösungsansätze für den Krisenfall zu entwickeln und die Zusammenarbeit innerhalb des Krisenstabs zu festigen. Dabei ist jedem Mitglied des Stabs gemäß der Stabsordnung eine klare Aufgabe zugewiesen, die unabhängig von der regulären Funktion im Rathaus bekannt sein und geübt werden muss.

Die Krisenübung war die logische Fortführung und Weiterentwicklung des bereits erarbeiteten Krisenmanagement-Konzepts und Handbuchs, welches die Gemeinde Eisingen gemeinsam mit der EnBW bereits erstellt und anlässlich der Übung nochmals überarbeitet und angepasst hatte. „Im Krisenfall müssen wir schnell und professionell handeln. Dies ist nicht nur unsere Pflicht, sondern auch der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Eisingen. Die Fähigkeit unserer Gemeinde, in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben, hat höchste Priorität. Diese Übung war ein entscheidender Schritt, um die theoretischen Grundlagen in die praktische Anwendung zu überführen und uns noch besser auf mögliche Herausforderungen vorzubereiten“, betonte Bürgermeister Hottinger.

„Die Stabsrahmenübung hat uns wertvolle Einblicke in die Dynamik und die spezifischen Anforderungen der Krisenstabsarbeit gegeben. Wir konnten unser Krisenhandbuch direkt in der Praxis testen und wichtige Erkenntnisse für zukünftige Szenarien gewinnen“ so Ramon Kurbatfinski vom Ordnungs- und Gewerbeamt.

„Wir haben als Kommune stark profitiert, eben weil wir nun den Fall X gründlich durchdacht und durchgespielt haben und nun wissen, worauf wir achten müssen. Gleichwohl hat es auch gezeigt, wo noch Handlungsbedarf besteht. Die Erfahrungen vergangener Ereignisse, wie beispielsweise extreme Wetterlagen und die aktuelle kosmopolitische Lage unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden Krisenvorsorge. Regelmäßige Schulungen und Übungen sind daher unerlässlich, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können“ erläutert Hauptamtsleiter Nick Lamprecht.

„Eine fundierte Vorbereitung ist das A und O im kommunalen Krisenmanagement“, erklärt Margot Fritz, Krisenexpertin im kommunalen Krisenmanagement der EnBW. „Krisen treten oft unerwartet auf und erfordern ein schnelles und professionelles Vorgehen der Kommune.

Durch geübte Abläufe und Prozesse gewinnt der Krisenstab an Routine und Sicherheit. Wir freuen uns, die Gemeinde Eisingen mit unserem Know-how in dieser wichtigen Aufgabe weiter unterstützen zu können.“

Auch wenn die Gemeinde Eisingen hofft, von tatsächlichen Krisen verschont zu bleiben, sieht Bürgermeister Sascha-Felipe Hottinger die Investition in die Krisenvorsorge als unverzichtbar an: „Diese Übung hat unser Gefühl der Sicherheit im Umgang mit Extremsituationen weiter gestärkt. Wir werden unsere Anstrengungen im Bereich der Krisenprävention kontinuierlich fortsetzen, um unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen.“

Mit dieser erfolgreichen Stabsrahmenübung hat die Gemeinde Eisingen einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung ihrer Krisen-Resilienz unternommen und ihre Entschlossenheit unter Beweis gestellt, zukünftige Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Rathaus Eisingen.

Text: EnBW

Erscheinung
MITTEILUNGSBLATT – Amtsblatt der Gemeinde Eisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
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