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Elektronische Patientenakte: So kommt man an seine Daten

06.2025 Elektronische Patientenakte: So kommt man an seine Daten Von: Christina Liebeck Immer mehr Menschen möchten wissen, was in ihrer elektronischen...

06.2025

Elektronische Patientenakte: So kommt man an seine Daten

Von: Christina Liebeck

Immer mehr Menschen möchten wissen, was in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert ist. Das ist möglich – wir zeigen, wie es geht. Die ePA wurde durch das Digital-Gesetz Ende 2023 beschlossen und Anfang 2025 eingeführt – zunächst in Modellregionen. Sie soll es ermöglichen, medizinische Informationen zentral zu speichern und zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken auszutauschen. Das können Informationen sein wie:

  • Abrechnungsdaten der Krankenkassen,
  • Arztbriefe und Entlassbriefe,
  • Befunde (z. B. Laborbefunde, Röntgenbilder, MRT- und CT-Bilder)
  • verordnete Medikamente (elektronischer Medikationsplan),
  • Impfungen,
  • das Zahnbonusheft,
  • das U-Heft von Kindern,
  • den Mutterpass,
  • E-Rezepte,
  • und anderes mehr

Auch persönliche Dokumente wie Vorsorgevollmachten oder eigene Notizen, zum Beispiel Schmerztagebücher, können hinterlegt werden.

Die ePA bietet dadurch Vorteile, zum Beispiel:

  • Vermeidung unnötiger Doppelbehandlungen und Mehrfachuntersuchungen
  • Erkennung von Medikamentenwechselwirkungen und -unverträglichkeiten
  • Einblick in Diagnosen, Befunde und Abrechnungen auch für die Patient/innen
  • volle Datenkontrolle für die Versicherten via ePA-App: Inhalte können hinzugefügt und gelöscht, Zugriffe verwaltet werden

Ab Oktober 2025 ist die ePA für Leistungserbringer verpflichtend. Sofern gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten nicht widersprochen haben, wird automatisch eine ePA angelegt. Ein späterer Widerspruch bleibt möglich.

Aber was steht eigentlich drin in der ePA – und wie kommt man an die Daten ran? Wie kann ich meine ePA einsehen?

Um die Inhalte Ihrer ePA einzusehen und zu verwalten, benötigt man die ePA-App der Krankenkasse. Diese finden Versicherte in den entsprechenden App-Stores mit Ihrem Smartphone zum kostenlosen Download. Für die erstmalige Anmeldung erfolgt die Verifizierung entweder über den elektronischen Personalausweis mit PIN oder über die elektronische Gesundheitskarte mit PIN.

Die PIN zur Gesundheitskarte erhält man auf Antrag bei der Krankenkasse. Für die Beantragung muss die Identität nachgewiesen werden, zum Beispiel mit dem Personalausweis vor Ort in der Krankenkassenfiliale oder per Post-Ident-Verfahren.

Das Verfahren ist komplex – aus gutem Grund: Es schützt sensible Gesundheitsdaten.

Teilhabe aller Versicherten ist keine Fleißaufgabe, sondern unverzichtbar.

Auch die Sicherheitsbedenken von Computerexpertinnen und -experten, die Sicherheitslücken bei der ePA aufgedeckt hatten, sieht der VdK als relevant an. Verena Bentele: „Die Akzeptanz der ePA hängt vom Schutz der sensiblen Patientendaten ab. Das Wissen um die Datensicherheit muss dringend bei den Nutzerinnen und Nutzern ankommen, damit die ePA ein Erfolgsrezept wird.“

Wo finde ich weitere Informationen zur ePA?

Detaillierte Informationen rund um die ePA und ihre Funktionen finden Sie hier:

  • Externer Link: Die ePA für alle - Website des Bundesgesundheitsministeriums
  • Externer Link: Elektronische Patientenakte - Website der Verbraucherzentrale
  • Externer Link: Informationen zur ePA für Privatversicherte im PKV-Serviceportal

Alle weiteren nützlichen Informationen finden Sie unter vdk.de

Kontakt zum Vorstand

Vorsitzender Herr Wolfgang Eppenich, Tel.-Nr.: 07083 4209 - AB benutzen oder E-Mail: Wolfgang.Eppenich@kabelbw.de

Oder Kontakt: Stellvert.-Vorsitzender Herr Lothar Schweitzer, Mobil: 0151 59490298, Tel.-Nr.: 07083 9323920 oder E-Mail: loschwei@web.de

Sozialberatungstermine für das Jahr 2025 in Bad Herrenalb finden nurtelefonisch unter der Rufnummer: 07084 9359903 mit unserem Sozialberater Herrn Dr. Käfer statt. Sozialberatung ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden, Sozialrechtsberatung ist nur für Mitglieder!

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Ausgabe 26/2025
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