Elektronische Patientenakte: So kommt man an seine Daten
Immer mehr Menschen möchten wissen, was in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert ist. Das ist möglich – wir zeigen, wie es geht. Die ePA wurde durch das Digital-Gesetz Ende 2023 beschlossen und Anfang 2025 eingeführt – zunächst in Modellregionen. Sie soll es ermöglichen, medizinische Informationen zentral zu speichern und zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken auszutauschen. Das können Informationen sein wie:
Auch persönliche Dokumente wie Vorsorgevollmachten oder eigene Notizen, zum Beispiel Schmerztagebücher, können hinterlegt werden.
Die ePA bietet dadurch Vorteile, zum Beispiel:
Ab Oktober 2025 ist die ePA für Leistungserbringer verpflichtend. Sofern gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten nicht widersprochen haben, wird automatisch eine ePA angelegt. Ein späterer Widerspruch bleibt möglich. Aber was steht eigentlich drin in der ePA – und wie kommt man an die Daten ran? Wie kann ich meine ePA einsehen? Um die Inhalte Ihrer ePA einzusehen und zu verwalten, benötigt man die ePA-App der Krankenkasse. Diese finden Versicherte in den entsprechenden App-Stores mit Ihrem Smartphone zum kostenlosen Download. Für die erstmalige Anmeldung erfolgt die Verifizierung entweder über den elektronischen Personalausweis mit PIN oder über die elektronische Gesundheitskarte mit PIN. Die PIN zur Gesundheitskarte erhält man auf Antrag bei der Krankenkasse. Für die Beantragung muss die Identität nachgewiesen werden, zum Beispiel mit dem Personalausweis vor Ort in der Krankenkassenfiliale oder per Post-Ident-Verfahren. Das Verfahren ist komplex – aus gutem Grund: Es schützt sensible Gesundheitsdaten. Teilhabe aller Versicherten ist keine Fleißaufgabe, sondern unverzichtbar.”
Auch die Sicherheitsbedenken von Computerexpertinnen und -experten, die Sicherheitslücken bei der ePA aufgedeckt hatten, sieht der VdK als relevant an. Verena Bentele: „Die Akzeptanz der ePA hängt vom Schutz der sensiblen Patientendaten ab. Das Wissen um die Datensicherheit muss dringend bei den Nutzerinnen und Nutzern ankommen, damit die ePA ein Erfolgsrezept wird.“
Wo finde ich weitere Informationen zur ePA?
Detaillierte Informationen rund um die ePA und ihre Funktionen finden Sie hier:
Alle weiteren nützlichen Informationen finden Sie unter vdk.de
Kontakt zum Vorstand Vorsitzenden Herrn Wolfgang Eppenich, Telefon Nummer 07083 4209 AB benutzen! Oder MAIL: Wolfgang.Eppenich@kabelbw.de
Oder Kontakt: Stellvert.-Vorsitzender Herrn Lothar Schweitzer, Mobil 0151 59490298, Telefon Nummer 07083 9323920, Oder MAIL: loschwei@web.de
Sozialberatungstermine für das Jahr 2025 in Bad Herrenalb finden nurtelefonisch unter der Rufnummer: 07084 9359903 mit unserem Sozialberater Herrn Dr. Käfer statt. Sozialberatung ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden, Sozialrechtsberatung ist nur für Mitglieder!
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