Aus den Rathäusern

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, ihren Wohnsitz einfach und kostenlos online an- oder umzumelden. Wir freuen...

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, ihren Wohnsitz einfach und kostenlos online an- oder umzumelden. Wir freuen uns, diesen Service ab sofort auch in der Gemeindeverwaltung Ketsch anbieten zu können. Dank dieser Neuerung können Sie Ihren Wohnsitz bequem von zu Hause aus anmelden und ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro ist nicht mehr erforderlich.

Vorteile der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

  • keine Wartezeiten im Bürgerbüro
  • melden Sie Ihren Wohnsitz jederzeit und überall an
  • Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet und kostenlos.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • ein gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN
  • ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp
  • die Bestätigung des Wohnungsgebers
  • ein BundID-Nutzerkonto
  • Eine Registrierung kann unter id.bund.de/de vorgenommen werden.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Um die Wohnanschrift zu ändern, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  1. unter wohnsitzanmeldung.gov.de loggen sich die Bürgerinnen und Bürger mit dem Nutzerkonto ein, das sie verwenden möchten,
  2. nach dem Einlesen des Personalausweises erhalten sie Zugriff auf ihre im Melderegister gespeicherten Daten und können online die Anschrift aktualisieren,
  3. danach erhalten die Antragstellerin oder der Antragsteller eine E-Mail an die in ihrem Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, wenn die Meldebehörde die Daten überprüft hat,
  4. anschließend kann die digitale Meldebescheinigung heruntergeladen werden,
  5. mit der AusweisApp werden die geänderten Daten auf den Chip in der Ausweiskarte übertragen.
  6. Der benötigte Adressaufkleber für den Ausweis wird von der Bundesdruckerei per Post versendet und muss nach Erhalt eigenständig auf dem Personalausweis angebracht werden.

Dies gilt es zu beachten:

Bürgerinnen und Bürger können sich nicht nur einzeln, sondern auch im Familienverbund anmelden. Dafür müssen alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sein und gemeinsam den Wohnsitz wechseln. Dies gilt etwa für verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder. Die Ummeldung muss gem. § 17 Abs. 1 BMG innerhalb von 14 Tagen erfolgt sein.

Haben Sie ein anderes Anliegen? Nutzen Sie gerne unsere Online-Terminvereinbarung unter www.ketsch.de

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 17/2025

Orte

Ketsch

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Ketsch
25.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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