Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. In Weil der Stadt geht das ab sofort online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis oder Reisepass selbst.
Wichtig ist, dass die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist. Am einfachsten nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion mit Ihrem Smartphone. Installieren Sie dazu die AusweisApp (ehemals AusweisApp2) und halten Sie Ihre persönliche 6-stellige PIN bereit. Außerdem benötigen Sie ein behördliches Benutzerkonto. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in wenigen Schritten eine sogenannte BundID anlegen.
Die Wohnsitzanmeldung erfolgt dann in drei Schritten
1. Informationen eingeben: Sie geben die Informationen zu Ihrem neuen Wohnsitz ein. Wenn Sie zur Miete wohnen, laden Sie in diesem Schritt auch die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
2. Meldebestätigung abrufen und Ausweis-Chip aktualisieren: Sobald Ihre Daten von der Meldebehörde geprüft wurden, erhalten Sie eine E-Mail. Im Online-Dienst steht Ihnen dann eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zur Verfügung. Außerdem aktualisieren Sie in diesem Schritt den Chip in Ihrem Personalausweis.
3. Adressaufkleber für Ihren Personalausweis: Im letzten Schritt erhalten Sie per Post den Adressaufkleber für Ihren Personalausweis von der Bundesdruckerei an Ihre neue Wohnanschrift. Dieser ist mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zugezogen sind und einen Reisepass besitzen, erhalten Sie zusätzlich einen Adressaufkleber für Ihren Reisepass.
Übrigens: Die elektronische Wohnsitzanmeldung funktioniert auch, wenn Sie sich im Familienverbund anmelden wollen, also Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit ummelden, die bereits mit Ihnen an derselben Adresse gewohnt haben.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein bundesweiter Service der Freien und Hansestadt Hamburg, der schrittweise für immer mehr Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland nutzbar gemacht wird. Dahinter steht das „Einer-für-alle-Prinzip“ des Onlinezugangsgesetzes. Jedes Bundesland ist für einen bestimmten Bereich zuständig und stellt seine Online-Dienste den anderen Bundesländern zur Verfügung.