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ELR Anlage zur Ausschreibung

Anlage zur ELR-Ausschreibung des Jahresprogramms 2026 Informationen für Antragsteller zu modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen Ziel der Förderung...

Anlage zur ELR-Ausschreibung des Jahresprogramms 2026

Informationen für Antragsteller zu modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen

Ziel der Förderung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ist es, lebenswerte Ortsmitten, Teilorte und Wohnräume zu schaffen. Von einer hohen Aufenthaltsqualität profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. Sie hängt künftig mehr denn je von einer naturnahen, klimaresilienten Gestaltung ab. Entsiegelte, begrünte Flächen können Wasser besser aufnehmen und den natürlichen Wasserkreislauf stärken. Durch die Verdunstung des Wassers über die Fläche und die Vegetation wirkt dies gleichzeitig regulierend auf das Mikroklima. Wohnumfeldmaßnahmen können so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und insbesondere zur Klimaanpassung leisten. Innerörtliche Grün- und Freiflächen müssen geschaffen, erhalten und weiterentwickelt werden.

Das ELR unterstützt deshalb modellhafte Vorhaben, die im Rahmen einer innerörtlichen Gestaltung/ Wohnumfeldmaßnahme in Bezug auf Klimaschutz und Klimaresilienz einen modellhaften Beitrag leisten.

Was kann gefördert werden?

Dichte Bebauung, starke Versiegelung des Bodens, wenig Vegetation und damit zusammenhängende Entstehung von Wärmeinseln werden die zu erwartenden Klimafolgen in unseren Gemeinden weiter verstärken. Im ELR werden deshalb besonders modellhafte kommunale Wohnumfeldmaßnahmen gesucht, die hier deutlich entgegenwirken. Es wird bewusst darauf verzichtet, einen abschließenden Maßnahmenkatalog förderfähiger Projektbausteine zu erstellen. Deshalb wird an dieser Stelle nur beispielhaft auf die Konzepte sogenannter „Schwammdörfer“ verwiesen.

Bei modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen spielen zum Beispiel folgende Themenfelder eine Rolle:

  • Begrünung: Schaffung eines angenehmen Mikroklimas, Pocket-Parks, Bepflanzung mit klimaresistenten, bevorzugt heimischen Bäumen oder Hecken, Verschattungen, Tiefbeetgestaltung als Niederschlagssammel- und Versickerungsbecken, (trockenheitstolerante) Bepflanzung für die Verbesserung des Mikroklimas, Schaffung von innerörtlichen Freiflächen wie z. B. Wiesen und hier insbesondere Blühstreifen/-flächen;
  • Bebauung: Entsiegelung, Verschattung von Dorfplätzen z. B. durch die Nutzung von erneuerbaren Energien (Photovoltaikanlagen sind im ELR grundsätzlich nicht förderfähig), Dach- und Fassadenbegrünungen, „Solarbänkle“, Umsetzung von baulichen Maßnahmen in Holz statt in Beton, die Nutzung von versickerungsfreundlichem Pflaster, soweit eine Entsiegelung nicht möglich ist, sowie die Schaffung von Spiel- und Erholungsflächen, angepasst an den Landschaftsschutz;
  • Wassermanagement: Im Ortskern Schaffung von kommunalen Wasserspeicherkapazitäten (z. B. Zisternen), Trinkwasserbrunnen, Teichen oder anderer Regenwasserbewirtschaftungssysteme. An Hitzetagen bzw. bei Starkregenereignissen verbessern die Maßnahmen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und schützen vor Schadensereignissen. Die Stärkung der Klimaresilienz ist so ein wesentlicher Aspekt nachhaltiger Strukturentwicklung.

Förderbedingungen:

1. Die Anerkennung als modellhafte kommunale Wohnumfeldmaßnahme erfordert eine besonders intensive Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz, derzeit bereits etablierte Standardmaßnahmen reichen dafür in der Regel nicht aus.

2. Die Zielerreichung Klimaschutz und Klimaresilienz in der innerörtlichen Gestaltung ist mit Aufzeigen des Entwicklungsbereiches, Bestandsaufnahme, Darstellung der Schwächen des Ist-Zustandes, den Zielen zur Verbesserung und den konkret beabsichtigten Maßnahmen plausibel darzustellen.

3. Projekte mit nur unwesentlichen Anteilen der o. g. Ziele oder isolierte Standard-Einzelmaßnahmen (z. B. Pflanzen eines Baums) können nicht modellhaft gefördert werden.

4. Gefördert werden können auch vorgeschaltete Konzeptionen bzw. Bürgerbeteiligungsprozesse zur Umsetzung der kommunalen Wohnumfeldmaßnahme. Dabei muss in Bezug auf die Bürgerbeteiligung im Rahmen der gewählten Strategie zur Zielerreichung ein modellhaftes ELR-Projekt erwartbar sein.

5. Die beantragten Maßnahmen müssen im Rahmen des ELR förderfähig sein.

6. Es wird empfohlen, die Antragstellung vorab mit den Bewilligungsstellen abzustimmen. Die Regierungspräsidien beraten gerne.

Förderhöhen:

  • Betreuung, Beratung, Konzepterstellung bis 50 %
  • Bürgerbeteiligungsprozesse, Moderation bis 50 %
  • Förderung der investiven Maßnahmen in Höhe von 50 %, max. 1.000.000 Euro
Erscheinung
Gemeinde Aldingen und Aixheim – Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Aldingen
06.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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