Im März dieses Jahres erhielt die Gemeinde Tiefenbronn bereits die erfreuliche Nachricht, dass das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit der diesjährigen Programmentscheidung wertvolle und strukturell bedeutsame Projekte in der Gemeinde Tiefenbronn in Höhe von 205.305 € fördert. Nun konnte die Gemeinde für einen nachgereichten Förderantrag weitere 41.490 € generieren. Folgendes Projekt wird die Fördermittel erhalten:
Mühlhausen, Privatperson | Abbruch alter landwirtschaftlicher Gebäude | 41.490 € |
Das Förderprogramm startet bald in die nächste Runde. Bis Ende September 2024 können Anträge für das Förderjahr 2025 über die Gemeinde Tiefenbronn beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden. Wie bereits mitgeteilt werden hier Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Falls Sie mehr über diese Förderung erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/oder unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich gerne an Frau Bertsch, Tel. 07234/9500-41, E-Mail: bertsch@tiefenbronn.de . Die Gemeinde ist für das Einreichen der Unterlagen zuständig und kann Ihnen Auskunft über die Förderfähigkeit Ihres Projektes mitteilen.