ELR Programmentscheidung 2025 – 88.830 Euro für Nachrücker aus Horb a. N.

Im März dieses Jahres erhielt die Stadt Horb a. N. bereits die erfreuliche Nachricht, dass das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit der...

Im März dieses Jahres erhielt die Stadt Horb a. N. bereits die erfreuliche Nachricht, dass das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit der diesjährigen Programmentscheidung wertvolle und strukturell bedeutsame Projekte in den Stadtteilen Ahldorf, Bittelbronn, Dettensee, Dettlingen und Nordstetten mit einer Summe von 469.090 Euro fördert.

Nun konnte die Stadt Horb a. N. für einen nachgereichten Förderantrag weitere 88.830 Euro generieren.
Folgendes Projekt wird die Fördermittel erhalten: Grünmettstetten, Privatperson, Modernisierung Bestandsgebäude und Ausbau DG zu einer zweiten Wohneinheit.

Das Förderprogramm startet aktuell in die nächste Runde.
Bis zum 15. September 2025 können über die Stadt Horb a. N. Anträge für das Förderjahr 2026 gestellt werden. Wie bereits mitgeteilt, werden hier Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Horb am Neckar für Fragen zum ELR-Programm ist Andrea Flüchter, Telefonnummer 07451 901-295 oder E-Mail: a-fluechter@horb.de.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Stadtverwaltung Horb
30.07.2025
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